Landkreis Emsland: Die mobilen Impfteams sind weiterhin zur Verstärkung der stationären Impfmöglichkeiten im Landkreis unterwegs. Dafür sind die folgenden Termine in der kommenden Woche für alle Corona-Impfungen vorgesehen:
Montag, 06.12. von 14 bis 17 Uhr in Surwold
Kommunikationszentrum Alter Bauhof, Schleusenstraße 74
Dienstag, 07.12. von 9 bis 12 Uhr in Meppen
Wärmestube St. Vitus, Gemeindehaus am Domhof 18
Dienstag, 07.12. von 14 bis 17 Uhr in Lingen
Stadtteiltreff Alter Schlachthof, Konrad-Adenauer-Ring 40
Mittwoch, 08.12. von 13 bis 16 Uhr in Papenburg
Kesselschmiede, Ölmühlenweg 13
Mittwoch, 08.12. von 14 bis 17 Uhr in Lingen
Stadtteiltreff Strootgebiet, Ludwigstraße 44a
Donnerstag, 09.12. von 14 bis 16 Uhr in Börger
Gemeindeverwaltung, Alter Schulhof 1
Donnerstag, 09.12. von 14 bis 17 Uhr in Lingen
Stadtteiltreff, Abenteuerspielplatz, Ruth-West-Platz 1
Freitag, 10.12. von 14 bis 17 Uhr in Meppen
Stadiongelände SV Union Meppen, Versener Straße
Nichtsdestotrotz stehen in Meppen, Lingen und Papenburg die stationären Impfzentren zur Verfügung. In Meppen und Papenburg ziehen die aber um. Während in Lingen die Emslandhallen ihre Tore zum Impfen offen haben, wird in Meppen das Jugend- und Kulturgästehaus an der Koppelschleuse und in Papenburg das Jugendgästehaus Johannesburg, Kirchstraße 38, als Impfzentrum eingerichtet. Auch die Öffnungszeiten haben sich bisher nicht geändert. Lingen und Papenburg impfen montags, mittwochs und freitags und Meppen dienstags und donnerstags immer von 9 bis 12.30 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr. Es wird empfohlen, den Anamnesebogen ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen und den Personalausweis ebenfalls bereitzuhalten, um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten.
Ab Mittwoch gelten außerdem strengere Regeln. Da die Warnstufe 2 ausgerufen wird, wird in Innenräumen auf 2Gplus gesetzt. Das betrifft Gastronomie, Beherbergungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport, private Feiern mit mehr als 15 Personen, öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1000 bzw. 5000 Personen (Großveranstaltungen) sowie Freizeitangeboten in Form von Kultur, Clubs, Zoos etc. Für Außenbereiche gilt bei den genannten Angeboten die 2G-Regel. Auf Weihnachtsmärkten gilt sowohl innen als auch außen 2Gplus.
Außerdem müssen bei allen genannten Angeboten FFP2-Masken getragen und die Kontaktdaten zur Nachverfolgung gespeichert werden.
Wie gehabt sind Kinder und Jugendliche bislang von den 2G- und 3G-Maßnahmen befreit.
(Symbolbild)
(29.11.21)