Laut Medienberichten sollen ab Montag wesentliche Lockerungen in Kraft treten. Diese sollen bei einem Inzidenzwert unter 10 eintreten.
Dann beginnt die Stufe Null. Bei einem Inzidenzwert unter 35 können sich zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Diese Regelung gelte bereits an diesem Wochenende.
Folgende Regeln gelten bei einer stabilen Inzidenz unter 10:
– private Treffen sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen erlaubt. Unter freiem Himmel bis zu 50 Personen
– Abstandsgebot und Maskenpflicht entfallen bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen , wenn drinnen nicht mehr als 25 Personen beteiligt sind und nicht mehr als 50 Personen im Freien teilnehmen.
–Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind uneingeschränkt zulässig. Es gelten weder Abstands- noch Maskenpflicht.
– Touristische Schiffs- , Kutsch-, Bus- sowie Seilbahnfahrten brauchen ein Hygienekonzept. Am Sitzplatz gilt Maskenpflicht, wird der Mindestabstand eingehalten, entfällt sie.
– bei Hotelübernachtungen muss bei Check-in ein negativer Corona Test nachgewiesen werden
– Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen Personenbegrenzungen.
– in Clubs müssen die Gäste einen negativen Testnachweis vorlegen oder eine vollständige Impfung
– auf Wochenmärkten entfällt die Maskenpflicht
(Symbolbild)
(19.06.21)