Niedersachsen: Die Niedersächsische Corona-Verordnung wird hin und wieder angepasst. Schon jetzt sind Dinge erlaubt, von denen manch eine Person denken könnte, sie seien noch verboten. Damit Sie es einfacher haben ihre Freizeit zu gestallten, folgt nun ein kurzer Überblick über Bereiche, welche auch Ihre Freizeit betreffen könnten.
Diskotheken, Clubs und Bars:
Auch bei einer Inzidenz unter 35 muss in einer Diskothek, einem Club, einer Bar oder einer ähnlichen Einrichtung eine medizinische Maske
getragen werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf allerdings abgenommen
werden, soweit und solange die betroffene Person einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot eingehalten wird.
Überschreitet die Inzidenz den Wert 35, sind Diskotheken und Clubs geschlossen. Bars hingegen dürfen genau wie Cafés und Restaurants schon ab eine Inzidenz unter 100 im Innen und Außenbereich öffnen. Die Gäste dürfen sich allerdings nur an den Tischen aufhalten. Es gilt zusätzlich die Testpflicht, eine Begrenzung der Kapazität auf 50 % und die Sperrstunde 23.00 Uhr. Unterhalb einer Inzidenz von 50 entfällt im Außenbereich die Testpflicht, Kapazitätsbeschränkung und Sperrstunde. Im Innenbereich entfallen die Maßnahmen erst unterhalb einer Inzidenz von 35.
Veranstaltungen:
Bis zu einer Inzidenz von 35 sollen Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen unter freiem Himmel mit teilweise stehendem Publikum auch ohne vorherige Testung aller Teilnehmenden zulässig sein. Abhängig vom Setting sind größere Veranstaltung nach aber teilweise genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung kann dann mit
weiteren Auflagen wie insbesondere eine Testpflicht versehen sein.
Zukünftig ist bei Inzidenzen unter 50 ein Schachbrettmuster auch bei Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlicher Einrichtungen sowie Kinos möglich. Es geht dabei also um Veranstaltungen, die allesamt nicht auf verbale Interaktion und Kommunikationder Besucherinnen und Besucher ausgerichtet sind und mit sitzendem Publikum durchgeführt werden.
Freizeit- und Amateursport:
- Sport drinnen: mit Test ab einer Inzidenz ab 35
- Sport draußen mit Inzidenz ab 50: mit Test, aber nur bei Gruppenangeboten (kontaktfreier Sport und Kontaktsport)
- Sport draußen mit Inzidenz 35 bis 50: mit Test, aber nur bei Kontaktsport
- Unterhalb einer Inzidenz von 35: keine Testpflicht
- Testpflicht gilt nur für Erwachsene bzw. unabhängig vom Alter für Trainerinnen
Wer sich über weitere Punkte der aktuellen Verordnung informieren möchte kann diese auf der Webseite des Landes nachlesen.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist unter folgendem Link zu finden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html