Werlte: Am 12. November 2021 trat eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft. Der bekannte Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf mindestens einen Schnelltest pro Woche wurde dabei wieder reaktiviert. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat somit gemäß § 4a der Coronavirus-Testverordnung einen Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.
Die Stadt Werlte hat daraufhin nach Rücksprache mit den Werlter Apotheken erneut den Kontakt zur Wall Apotheke und zum HGV gesucht, um den Bürgerinnen und Bürgern eine unkomplizierte Testmöglichkeit vor Ort zu bieten. Die alte Grundschule in Werlte konnte in der vergangenen Woche erfolgreich für eine Impfaktion genutzt werden, sodass jetzt auch die Testungen hier stattfinden sollen.
Das Testangebot soll voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende wie folgt starten
Mo. bis Fr. 08 – 11 Uhr und
Sa. u. So. 09 – 13 Uhr.
Die genauen Öffnungen können je nach Bedarf in den kommenden Wochen variieren und werden seitens der Stadt Werlte zeitnah bekanntgegeben.
(Symbolbild)
(PM)
(23.11.21)