
Das darf man nicht an Karfreitag
LK Emsland: Karfreitag gehört zu den sogenannten stillen Feiertagen. In Niedersachsen bedeutet das: Es gelten besondere Einschränkungen – vor allem für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter. Ab 0 Uhr bis zum nächsten Tag um Mitternacht sind öffentliche Tanzveranstaltungen, laute Musikpartys oder Sportevents mit Showelementen untersagt. Auch Kino-Vorführungen dürfen nur dann stattfinden, wenn der Film dem ernsten Charakter des Tages gerecht wird. Ähnliches gilt für Theater, Konzerte und andere Veranstaltungen – sie müssen dem „ernsthaften Charakter“ des Tages entsprechen.
(17.04.25)