In Niedersachsen gilt ab morgen eine neue Corona-Verordnung.
Zum einen wird damit die von Bund und Ländern beschlossene 3G-Regel umgesetzt (ein Video dazu finden Sie am Ende des Beitrages). Außerdem ist nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz allein ausschlaggebend für mögliche Einschränkungen. Neben der Inzidenz wird künftig auch die Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern und der Anteil an der Belegung der Intensivbetten ein wichtige Rolle spielen. Werden zwei Parameter zur gleichen Zeit überschritten, wird dies durch drei neue Warnstufen angezeigt.
Die neue Verordnung soll vorerst bis zum 22. September gelten.
Tritt die 2G-Regel in Kraft könnte das bedeuten das künftig zum Beispiel Besuche in Restaurants, Clubs und Theater nur noch für geimpfte oder genesene möglich sind. Laut Medienberichten, soll das ab dem 28. August in Hamburg der Fall sein. Hier sollen schon vor dem erreichen der Warnstufe 2 alle Restaurants, Clubs, Theater, Museen, Kirchen, Hotels, Tanz- und Musik-Clubs, Kultureinrichtungen, Sportstätten und sonstige Freizeiteinrichtungen die Möglichkeit haben, beim Senat anzumelden, dass Sie Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene machen wollen.
Weiter Infos zu den Regelungen finden Sie außerdem hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html