Meppen: Der Landkreis Emsland teilt mit, dass vorerst keine Maskenpflicht bei den sogenannten „Spaziergängen“ von Coronakritikern per Allgemeinverfügung angeordnet wird. Landrat Marc-André Burgdorf sehe in den Städten Lingen, Meppen und Papenburg aktuell keinen Handlungsbedarf. Der Landkreis stimme sich eng mit den Polizeibehörden ab. Herr Burgdorf weist daraufhin; sollten sich hinsichtlich der Veranstaltungsorte Änderungen ergeben, könne jederzeit eine Allgemeinverfügung erlassen werden.
„Spaziergänge“ fallen unter das Versammlungsgesetz
Immerhin fielen Veranstaltungen wie die „Spaziergänge“ unter das Versammlungsgesetz, die bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden müssen. Die Anmeldung dient der Sicherheit und dem ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung. Bei nicht rechtzeitig angezeigten Versammlungen können nach wie vor Bußgelder erhoben werden, unabhängig davon ob Masken getragen werden oder nicht. Bereits zum Ende des vergangenen Jahres hatte der Landkreis darauf hingewiesen, dass die sogenannten Spaziergänge eine Versammlung nach dem niedersächsischen Versammlungsgesetz darstellen. Es sei demokratisches Recht, sich versammeln zu dürfen und seine Meinung zu äußern, jedoch müssen dafür gewisse Spielregeln eingehalten werden.
Anmeldung bis zu 48 Stunden vorher
Dazu gehöre eben die rechtzeitige Anmeldung der Versammlung bei den zuständigen Ordnungsämtern der einzelnen Städte bis spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung. Es sind auch Versammlungsleiter*in zu nennen, um die einzuhaltenden Coronaschutzmaßnahmen klären zu können. Die Verantwortung, dass die Maßnahmen eingehalten werden liegt bei der Versammlungsleitung. Sie muss während der Versammlung anwesend und auch als Ansprechpartner für die Polizei erreichbar sein. Werden Verstöße festgestellt, kann die Teilnahme an einer solchen Versammlung untersagt werden. Bußgelder drohen ebenfalls. Eine Versammlung kann im äußersten Fall aufgelöst werden.
(PM)
(Symbolbild)
(06.01.22)