Berlin: Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 236 Bundestagsabgeordneten hat einen wegweisenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sowie einen ergänzenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Ziel des Entwurfs ist es, die Versorgungslage für Schwangere in Deutschland substanziell zu verbessern und das Recht auf Selbstbestimmung zu stärken. Künftig sollen Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Kosten für den Abbruch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden können. Der Gesetzentwurf wird von einem ergänzenden Antrag begleitet, der weitere Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung vorsieht. So soll der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln erleichtert werden, um Schwangerschaften besser zu verhindern. Darüber hinaus wird eine Verankerung des Eingriffs Schwangerschaftsabbruch in der medizinischen Ausbildung angestrebt, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Auch der Zugang zu niedrigschwelliger und umfassender Beratung für Schwangere soll deutlich verbessert werden.
Die kürzlich veröffentlichte ELSA-Studie zeigt, dass 60 Prozent der Frauen in Deutschland Schwierigkeiten haben, Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten oder diesen zu organisieren. Jede fünfte Frau berichtet von finanziellen Hürden. Die Zahl der Praxen, die Abbrüche durchführen, hat sich in 20 Jahren halbiert. Die strafrechtliche Regelung wird oft als Grund genannt.
In diesem Kontext betont die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder die Verankerung des Schutzes ungeborenen Lebens in der Verfassung. Allerdings sei ein erschwerter Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Vielmehr würde das Risiko unsicherer medizinischer Eingriffe erhöht. Dr. De Ridder betont: „Schwangere benötigen Zugang zu bestmöglicher Information und medizinischer Versorgung. Viele Frauen befinden sich in ohnehin belastenden Situationen und dürfen nicht zusätzlich durch bürokratische und finanzielle Hürden weiter belastet werden.“ Dr. De Ridder hebt hervor, dass eine Balance zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren notwendig sei. Nur so könne ein zeitgemäßer und respektvoller Umgang mit der Frage des Schwangerschaftsabbruchs erreicht werden, den die Mehrheit der Bevölkerung unterstütze. „Ich appelliere an alle Abgeordneten der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. Er ist ein notwendiger und entscheidender Schritt, um Schwangeren die bestmögliche Unterstützung zu bieten und die Kriminalisierung von Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, endlich zu beenden“, so Dr. De Ridder.
(15.11.24)