Ostercappeln, Landkreis Osnabrück: Der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Polizei Osnabrück ist ein großer Schlag gegen ein kriminelles Clan-Netzwerk im OsnabrückerLand gelungen. Seit den frühen Morgenstunden durchsucht eine Vielzahl von Polizeibeamten insgesamt 21 Wohn-und Gewerbeobjekte in Ostercappeln, Peine und Osnabrück. Ziel der Durchsuchungen ist die Beschlagnahme von Bargeld, Waffen sowie hochmotorisierten Luxusfahrzeugen.
Hintergrund dieses Großeinsatzes ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Osnabrück mit einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe aus dem Landeskriminalamt, der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück sowie der Polizeiinspektion Osnabrück gegen insgesamt vier Beschuldigte, von denen drei Beschuldigte der sog. Clankriminalität zuzuordnen sind. Den Beschuldigten werden, in unterschiedlicher Zusammensetzung, erpresserischer Menschenraub, schwere räuberische Erpressung, Raub, Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Den Beschuldigten wird u.a. zur Last gelegt, in der Weihnachtszeit des Jahres 2019 in mindestens sieben bewohnte Einfamilienhäuser in Hagen a.T.W., Damme, Bohmte, Georgsmarienhütte und Cloppenburg eingebrochen zu sein. Ferner sollen zwei Beschuldigte in die Sakristeien zweier Kirchen in Bohmte-Hunteburg und Wallenhorst eingebrochen sein. In Braunschweig sollen drei Beschuldigte einer älteren Dame einen Bargeldbetrag in Höhe von 50.000,00 Euro entrissen haben.
Durch die Taten sollen die Beschuldigten Diebesgut in Form von Werkzeugen, Elektronikartikeln und Bargeld in Höhe von knapp 100.000,00 Euro erlangt haben. Darüber hinaus wird zwei Beschuldigten, die dem kriminellen Clannetzwerk zuzuordnen sind, gewerbsmäßiger Sozialleistungsbetrug zur Last gelegt. Unter anderem durch den unrechtmäßigen Bezug von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erlangten die Beschuldigten zu Unrecht an Sozialleistungen in Höhe von knapp 26.000,00 Euro.
Zur Sicherung der in einem Gerichtsverfahren anzuordnenden Einziehung des Wertes dieser Erträge erließ das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Staatsanwaltschaft Vermögensarreste in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten. Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck erklärte dazu: „Der Umfang und die Vielschichtigkeit der den Beschuldigten zur Last gelegten Delikte zeigt, dass eine konsequente und effektive Verfolgung krimineller Clanstrukturen nur durch die Einrichtung von Zentralstellen erreicht werden kann.
“Die Leiterin der Polizeiinspektion Osnabrück, Frau Andrea Menke, fügte hinzu: „Clankriminalität beschäftigt uns als Polizei auch im ländlichen Raum, auch wenn wir keine Dimensionen wie in einigen Großstädten haben. Unsere Null-Toleranz-Strategie hat sich bewährt und heute zu einem erfolgreichen Schlag gegen kriminelle Clanstrukturen im Osnabrücker Land geführt.“Insgesamt konnten drei der vier Beschuldigten aufgrund bestehender Untersuchungshaftbefehle des Amtsgerichts Osnabrück festgenommen werden. Als Haftgrund wurde neben der Fluchtgefahr auch Verdunkelungsgefahr angenommen. Die Beschuldigten werden im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt. Die Ermittlungen dauern an.
Am 01.10.2020 wurde eine von insgesamt vier Zentralstellen zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingerichtet. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist sachlich für Ermittlungs-, Straf-und Ordnungswidrigkeitenverfahren jeglicher Deliktsart zuständig, die durch Personen begangen werden, die der sog. Clankriminalität zuzuordnen sind. Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Osnabrück erstreckt sich auf die Bereiche der Staatsanwaltschaften Aurich und Oldenburg. Ein Clan wird dabei definiert alseine Gruppe von Personen, die durch eine gemeinsame ethnische Herkunft, überwiegend auch durch verwandtschaftliche Beziehungen, verbunden ist.
(17.12.20)