Landkreis Emsland: Um zu verhindern, dass bereits vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Klage des NABU gegen den vierstreifigen Ausbau der E 233 (Planungsabschnitt 1) durch Baumaßnahmen vollendete Tatsachen geschaffen werden, hatte der Umweltverband einen Eilantrag gestellt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erklärte daraufhin, dass sie mit den eigentlichen Baumaßnahmen erst 2027 beginnen will und setzte die gesetzlich angeordnete „sofortige Vollziehung“ der Genehmigung vorerst selbst unbefristet aus. Daraufhin hatte der NABU seinen Eilantrag für erledigt erklärt. Das Gericht musste aber noch entscheiden, wer die Kosten des Eilverfahrens zu tragen hat. Nun fiel diese Entscheidung zulasten der Behörde aus.
Das BVerwG hat dies in seinem Beschluss damit begründet, dass der Eilantrag voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre. Die NLStBV hätte von sich aus gleich mit Erteilung der Genehmigung die Vollziehung aussetzen müssen, weil sie das Vorhaben nicht umgehend ins Werk setzen, sondern über einen längeren Zeitraum lediglich verwaltungsinterne, vorbereitende Maßnahmen durchführen will. Hätte die Behörde die Vollziehung sofort ausgesetzt, wäre das Eilverfahren gar nicht notwendig gewesen.
Mit dem Ergebnis des nun abgeschlossenen Eilverfahrens ist der NABU sehr zufrieden. „Wir haben unser Ziel erreicht, dass bis auf Weiteres keine Baumaßnahmen erfolgen können. Weil die NLStBV die Vollziehung nicht früher ausgesetzt hat, hat sie uns leider in das Eilverfahren ,gezwungen‘. Sie muss deshalb zu Recht die Kosten tragen“, erklärt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland/ Grafschaft Bentheim. „Rückschlüsse über unsere Erfolgsaussichten im eigentlichen Klageverfahren lässt die nun ergangene Kostenentscheidung des Gerichts zwar nicht zu, aber wir sind zuversichtlich, dass wir auch im Klageverfahren das Gericht mit unseren Argumenten überzeugen können.“
(Symbolbild)
(PM)
(11.07.24)