Nordhorn, Landkreis Grafschaft Bentheim: Der Landkreis Grafschaft Bentheim zeigt sich in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung über ein aktuelles Schreiben der Stadt Nordhorn irritiert. Seiner Ansicht nach wird in dem Schreiben die Zusage der Stadt Nordhorn auf finanzielle Beteiligung an der Sanierung der Grafschafter Eissporthalle „überraschend zurückgezogen“. Eine solche Zusage für den Fall eines positiven Bürgerentscheides hat es jedoch niemals gegeben.
Die Stadt Nordhorn hat sich in den vergangenen Jahren stets positiv zum Eissport und zum Erhalt der Eissporthalle geäußert, die Eigentum des Landkreises Grafschaft Bentheim ist. Nachdem sich die Bürgerinitiative Eissport gegründet hatte und dem Landkreis die Sammlung von Unterschriften angekündigt hatte, wurde im Frühjahr 2020 kreisseitig die Stadt Nordhorn nach einem finanziellen Engagement zur Eissporthalle befragt. Ziel war es seinerzeit, eine politische Lösung durch eine Beschlussfassung der Kreisverwaltung und eine Beschlussfassung des Kreistages zu erreichen, der dem Anliegen der Bürgerinitiative entsprochen hätte und eine Beschlussfassung durch die Bürger*innen entbehrlich gemacht hätte. Im Schreiben des Landrates vom 4.2.2020 hieß es unter anderem „Ich halte es daher für sinnvoll zunächst festzustellen, ob hier eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann“. Ziel des Landkreises war demnach eine politische Lösung, denn der Brief wurde im Voraus zu einem bis dato möglichen aber keineswegs feststehenden Bürgerentscheid auf den Weg gebracht.
Die Stadt Nordhorn hat dem Landkreis als Eigentümer und Verantwortlichen für den Zustand der Halle im vergangenen Jahr ein großzügiges Angebot für eine Beteiligung der Stadt Nordhorn unterbreitet. Dieses Angebot wurde in mehreren politischen Beratungsrunden besprochen und im Anschluss an den Landrat übersandt, um eine Beschlussfassung des Kreistages zu ermöglichen. Dieser hätte einen Bürgerentscheid entbehrlich gemacht.
Der Beschluss lautete für den Fall einer politischen Entscheidung im Kreistag im Wortlaut wie folgt:
- Die Stadt beteiligt sich an den Kosten für die Sanierung der bisherigen Eissporthalle oder für einen kleineren Neubau, der ebenfalls Eissport ermöglicht, mit 33,33%, jedoch maximal mit 1.875.000 € an den Investitionskosten.
- Die Stadt Nordhorn beteiligt sich, ab dem Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme, an den Betriebskosten der Eissporthalle mit ebenfalls 33,33 %, maximal jedoch 133.000 EUR p. a.. Der maximale Jahresbetrag ist unter Berücksichtigung einer angemessenen Dynamisierung regelmäßig anzupassen.
- Die Sanierung der bestehenden Halle und der Neubau einer kleineren Halle für den Eissport mit zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit zu einem zu entwickelnden Betreiberkonzept werden ergebnisoffen geprüft. Sodann werden sich Landkreis und Stadt für eine der beiden Varianten entscheiden.
Der Landkreis hat sich wiederum dafür entschieden, dieses Angebot nicht im Kreistag zu beschließen. Vielmehr wurde auf eine Beschlussfassung des Kreistages verzichtet und eine Beschlussfassung durch die Bürger*innen des Landkreises herbeigeführt. Diese Entscheidung und die damit verbundene Kreiszuständigkeit gilt es zu respektieren. Dazu sind nach dem Bürgerentscheid erneute politische Beratungen notwendig. Zunächst muss der Landkreis die Konsequenzen des Bürgerentscheids tragen.
Die Stadt Nordhorn hat den Landkreis über diese Haltung bereits am 29. Juni 2020 in einem persönlichen Gespräch über diese Haltung informiert. Im Haushalt der Stadt Nordhorn, der dem Landkreis Grafschaft Bentheim regelmäßig zur Prüfung vorgelegt wird, wurden seitens des Stadtrats keine Mittel für die Eissporthalle eingestellt. Die Haushaltsgenehmigung durch den Landkreis Grafschaft Bentheim ist am 2. Februar 2021 erfolgt.
Daher war es wiederum für die Stadt Nordhorn irritierend, dass der Landkreis im November einen Kreistagsbeschluss gefällt hat, der eine Annahme von Fördermitteln zur Sanierung der Eissporthalle von einer 50-prozentigen finanziellen Beteiligung der Stadt Nordhorn abhängig gemacht hat.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat dann wiederum mit Schreiben vom 4. Februar 2021 die finanzielle Beteiligung der Stadt Nordhorn erneut abgefragt. Nach einer politischen Beratung der Anfrage hat die Stadt Nordhorn nun in ihrem Antwortschreiben erneut darauf hingewiesen, dass das alte Angebot für die neue Situation nicht mehr gilt.
„Die Rahmenbedingungen waren dem Landrat und dem Landkreis von Anfang an bekannt“, so Bürgermeister Thomas Berling zur aktuellen Pressemitteilung des Landkreises. „Nachzulesen war dieser Hinweis auch in einer Meldung des Online-Nachrichtenportals Ems-Vechte-Surfer vom 11.05.2020 zur Übergabe der Unterschriftenliste durch die Bürgerinitiative an den Landrat. (https://www.ems-vechte-surfer.de/nachrichten/buergerinitiative-gibt-vorzeitig-unterschriftenlisten-ab-353506.html ). In der Meldung heißt es unter anderem: „Sollte allerdings der Landkreis die Wahl verlieren, muss er schnellstmöglich die Eissporthalle alleine und auf eigene Kosten sanieren.“ Genau dies wurde im persönlichen Gespräch am 29. Juni 2020 dem Landrat und Vertretern der Kreisverwaltung auch mitgeteilt. Es ergibt sich darüber hinaus aus den gesetzlichen Grundlagen zum Bürgerentscheid.
„Natürlich bleibt es dem Landkreis unbenommen, sich nach dem Bürgerentscheid erneut an die Stadt Nordhorn zu wenden, um über den Fortbestand der Eissporthalle zu sprechen“, sagt Bürgermeister Thomas Berling. „Es muss um die beste Lösung für den gesamten Landkreis gehen.“
(PM)
(17.03.21)