Haren: In einem Geflügelbestand in der Stadt Haren (Ems) wurde der Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt. Am Donnerstag (1. September) lagen die amtlichen Befunde des Friedrich-Löffler-Institutes vor: Es handelt sich um das hochpathogene Influenzavirus H5 N1. Der Landkreis Emsland hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 2. September in Kraft tritt. Darüber hinaus ist der Landkreis Emsland durch einen Ausbruch von Geflügelgrippe in Menslage im Landkreis Osnabrück betroffen. Ein Teil der Überwachungszone rund um den Ausbruchsbetrieb befindet sich in der Samtgemeinde Herzlake. Auch hier regelt eine Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland ab dem 2. September entsprechende Schutzmaßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern sollen.
Die Infektion in dem betroffenen Tierbestand mit rund 41.000 Hühnern in der Stadt Haren (Ems) war bei Eigenkontrollen festgestellt worden, bevor amtliche Proben diesen Verdacht erhärtet haben. Der Landkreis Emsland hat bereits die entsprechenden Maßnahmen zur Räumung des Bestandes und Tötung der Tiere eingeleitet und durchgeführt. Nachfolgend wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert. Darüber hinaus wird um den Ausbruchsbetrieb im Radius von 3 km eine Schutzzone (früher Sperrbezirk) und im Radius von 10 km eine Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) eingerichtet. Diese Restriktionszonen treten am 2. September in Kraft. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Ebenfalls wurde die Teilausstallung für Geflügel untersagt. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet.
Von diesen angeordneten Maßnahmen sind nach vorläufigem Stand in der Schutzzone 23 gewerbliche Betriebe mit 612.477 Stück Geflügel und 17 Hobbyhaltungen mit 252 Stück Geflügel betroffen. In der Überwachungszone sind dies 106 gewerbliche Halter mit 4.486.819 Stück Geflügel und 116 Hobbyhalter mit 1.664 Tieren. Insgesamt bestehen in den Restriktionszonen damit für 129 gewerbliche Haltungen mit über 5 Mio. Tieren und 133 Hobbyhaltungen mit über 1900 Stück Geflügel Einschränkungen.
Daneben werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann. Das Virus ist für den Menschen nach bisherigen Erkenntnissen weitgehend ungefährlich.
(Symbolbild)
(PM)
(01.09.22)