Berlin/Grafschaft Bentheim: Anfang Dezember 2020 veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb in Ohne, Samtgemeinde Schüttorf im Landkreis Grafschaft Bentheim. Die Aufnahmen legen nahe, dass in dem Betrieb gegen Gesetze verstoßen wurde. Die Stallungen und Buchten waren zum Teil sehr verdreckt. Einige der Tiere waren stark abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen und viele Kratzer auf. Kranke und verletzte Tiere sollen von dem Landwirt nicht ordnungsgemäß separiert und tierärztlich behandelt worden sein, wie versteckte Kameras aufzeigten.
So sei den Tierrechtler*innen auf den Aufnahmen vor allem ein Tier mit einer erheblichen, blutenden und eitrigen Verletzung aufgefallen. „Es hing der halbe Darm aus dem Tier heraus“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Die versteckten Kameras dokumentierten, dass neben diesem Tier auch noch drei weiteren schwer kranken Schweinen mindestens drei Tage lang nicht geholfen wurde. Am vierten Tag kam der behandelnde Tierarzt des Betriebes, begutachtete die kranken Schweine und ordnete eine sofortige Nottötung an. Diese erfolgte allerdings erst drei Tage später. Mit einem Gewehr versuchte der Landwirt dann die Tiere zu erschießen, was jedoch nicht gelang. Der Mäster überließ die Tiere in diesem Zustand sich selbst. Später starben die Tiere an den beigefügten Verletzungen. „Wer Tiere vorsätzlich so sehr leiden lässt, der gehört ins Gefängnis“, so Peifer. Dass dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, hätte der Landwirt, laut einer Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbüros eigentlich wissen müssen, da er im Hauptberuf für die Landwirtschaftskammer NRW tätig sei. Im Nebenberuf betreibe er mit seinem Bruder und Vater die Mastanlage mit rund 1.000 Tieren.
Die Filmaufnahmen wurden dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt. Nach kurzer Sichtung des Materials wurde damals das zuständige Veterinäramt in Nordhorn über die Missstände in dem Betrieb informiert. Dieses hat seitdem mehrere Kontrollen durchgeführt und Ordnungsverfügungen erlassen, auch wurde dem Betreiber untersagt, selbst Tiere zu töten. Zudem steht das Veterinäramt in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Diese hat nach einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro die Ermittlungen gegen den Betreiber aufgenommen.
Darüber hinaus hat das Deutsche Tierschutzbüro den Landkreis Grafschaft Bentheim, und dessen Jagdbehörde informiert und den Entzug des Jagdscheins gefordert. Dieses ist nun erfolgt, allerdings ist der Entzug noch nicht rechtskräftig.
(Symbolbild)
(05.05.21)