Meppen: „Wir werden nach Rücksprache mit dem Land Niedersachsen ein regelmäßiges Monitoring installieren und damit die frühzeitigen engmaschigen Kontrollen von fleischverarbeitenden Betrieben zu unserer fortlaufenden Aufgabe machen“, kündigt Landrat Marc-André Burgdorf an. Das Monitoring ist bereits angelaufen. Aktuell liegt in diesem Zusammenhang ein Infektionsbefund beim Unternehmen Weidemark vor. Das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland ist momentan dabei, weitere Kontakte zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die betroffene Person sowie die Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Bereits seit dem 22. Mai hatte der Landkreis Emsland die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im produzierenden Bereich von Schlacht- und Zerlegebetrieben auf Basis der Landesverordnung zur Eindämmung der Coronapandemie im fleischverarbeitenden Gewerbe untersucht. Es waren rund 4400 Abstriche bei Weidemark in Sögel, Emsland Frischgeflügel in Haren, beim Schlachthof Uhlen in Lengerich und bei NWT GmbH in Twist genommen worden. Es waren im Zuge dieser Reihentestungen keine Neuinfektionen festgestellt worden.
Bei dem sich jetzt anschließenden dauerhaften Monitoring sollen die betroffenen Unternehmen regelmäßig wochenweise kontrolliert werden. „Das jetzige Ergebnis verdeutlicht, es macht Sinn, am Ball zu bleiben. Und die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass gerade im Bereich der Zerlegung mit seinen besonderen Arbeitsbedingungen, wie schwere körperliche Belastung in klimatisierten Räumen, dauerhaft kontrolliert werden muss. Aber auch die anderen Arbeitsbereiche werden stichprobenartig getestet“, betont der Landrat. Unterstützung bei den Reihentestungen holt sich der Landkreis Emsland wie in der Vergangenheit bei Testungen in der Fleischindustrie erneut vom Deutschen Roten Kreuz und dem Malteser Hilfswerk.
Darüber hinaus erstellt die Kreisverwaltung ein Gesamtkonzept, das aufzeigt wie mit einem möglichen großen Ausbruchsgeschehen vergleichbar dem im Kreis Gütersloh strategisch umzugehen ist.
Die Kontrollen der insgesamt 160 gemeldeten Unterkünfte für die Fleischindustrie werden ebenfalls weitergehen und sollen zusätzlich auf andere Unternehmen, die nicht den fleischverarbeitenden Betrieben zuzurechnen sind, ausgeweitet werden, sagt Burgdorf. Hier muss noch geprüft werden, welche Unterkünfte dies sind. Bei den zurückliegenden Kontrollen, die vom 20. Mai bis 15. Juni in insgesamt 158 Unterkünften der Fleischindustrie durchgeführt werden konnten, waren keine bzw. nur geringe Mängel festgestellt worden. Zwei Unterkünfte konnten nicht begangen werden. Zu den Mängeln zählten u. a. Desinfektionsmittel, bei dem das Verfallsdatum überschritten war, und ein zu geringer Bettenabstand. Alle Mängel wurden behoben. Hinsichtlich der Belegungszahl, der Zimmeraufteilung und der hygienischen Zustände in den Unterkünften gab es keine Beanstandungen.
(Foto: Symbolbild)
(26.06.20)