Geeste: Ab dem Jahr 2020 wird nach Beschluss der Innenministerkonferenz jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag stattfinden. Somit wird der erste Warntag am 10. September um 11 Uhr durchgeführt. Dabei wird in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung die technische Infrastruktur getestet. An diesem Tag werden alle vorhandenen Warnmittel getestet.
Durch den jährlichen Warntag soll die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen und damit auch die Selbstschutzfähigkeiten der Bevölkerung erhöht werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich die Bedeutung der Warnsignale bewusster machen und wissen, was sie nach einer Warnung tun können. Bei dem Probealarm werden alle vorhandenen Warnmittel aktiviert. Dazu gehören beispielsweise Warn-Apps, Radio, Fernsehen und lokale Warnmittel wie Sirenen. Warnmultiplikatoren wie zum Beispiel Rundfunksender übermitteln die Probewarnung mit möglichst wenig Zeitverlust über das jeweilige Programm. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden. Die Entwarnung wird durch die Warnzentrale des BBK versendet.
Der bundesweite Warntag wird in Abstimmung mit kommunalen und Vertreterinnen und Vertretern und relevanten Akteuren wie Hilfsorganisationen gemeinsam vorbereitet und ist somit das Ergebnis einer bundländerübergreifenden Zusammenarbeit.
In Krisensituationen greifen Menschen primär auf Bekanntes und bereits Erlerntes zurück. Die Einführung eines jährlichen, bundesweiten Warntags soll die Bekanntheit von Warnkanälen und so auch die Akzeptanz von Warnungen in einer Schadenslage erhöhen. Weiterführende Informationen sind auf der Webseite zum bundesweiten Warntag www.bundesweiter-warntag.de zu finden.
(Symbolbild)
(PM)
(26.08.20)