Feuerwerk nun doch teilweise verboten
Nachdem in der Verordnung des Landes Niedersachsens zunächst von einem kompletten Verbot vom Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Rede war, klagte eine Person dagegen und gewann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Soweit ist die Geschichte bekannt.
Jetzt allerdings passte die Landesregierung die Verordnung an. Demnach sollen Landkreise und kreisfreie Städte nun selbst in einer eigenen Verordnung Plätze und Straßen benennen, an denen ein Verbot zum Mitführen von Feuerwerkskörpern gilt. Vom 31. Dezember, ab 21 Uhr bis um 7 Uhr am 1. Januar 2021 soll an diesen Orten das Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt werden.
Weiterhin gilt ein Vekaufsverbot im gesamten Bundesgebiet.
(22.12.20)