Meppen/Osnabrück: Ein 27-Jähriger muss trotz einer langen Liste an Vorstrafen und dem Verstoß gegen Bewährungsauflagen nicht ins Gefängnis. Das geht aus einem Urteilsspruch am Landgericht Osnabrück hervor. Dabei sah das Gericht den Vorwurf der Gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an.
Der Schaustellergehilfe aus dem Landkreis Hildesheim war am späten Abend des 20. Oktober 2019 zusammen mit seinem Bruder auf der Meppener Herbstkirmes. Die beiden Männer bemerkten wie sich zwei Personen am LKW ihres Arbeitgebers zu schaffen machten. Nachdem die beiden Personen die Flucht ergriffen hatten, nahmen die Brüder die Verfolgung auf. Der 27-Jährige setzte Schüsse aus einer Schreckschusspistole ab. Danach konnten die beiden Schausteller eine der Verdächtigen, eine 28-jährige Frau, auf dem Emsbrücke stellen. Dort schlug der Angeklagte der Frau mit der Pistole ins Gesicht. Sie musste im Krankenhaus versorgt werden. Der Begleiter der Frau hatte inzwischen die Polizei informiert. Die Beamten nahmen die beiden Brüder fest.
In der erstinstanzlichen Verhandlung verurteilte das Amtsgericht Meppen den minderbeteiligten Bruder zu sechs Monaten auf Bewährung. Dieses Urteil erlangte Rechtskraft. Der Hauptangeklagte ging gegen sein Urteil – ein Jahr ohne Bewährung – in die Berufung.
Unter Einbeziehung einer weiteren Bewährungsstrafe wegen einer Betrugssache bildete das Gericht eine neue Gesamtstrafe von elf Monaten. Diese wird auf drei Jahre zur Bewährung aussetzt. Weiterhin muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Dienste leisten.
(15.01.21)