Osnabrück: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Amtsgericht Nordhorn am 9. März 2021 einen Mann aus der Grafschaft Bentheim wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt.
Der dem Urteil zugrunde liegende Vorfall ereignete sich im Juli 2020. Damals suchten Zöllner vom Hauptzollamt Osnabrück zur Ausführung eines Dursuchungsbeschlusses den Angeklagten unter dessen Privatadresse auf. Während der leitende Beamte versuchte den Beschuldigten die Maßnahme zu erklären, beschimpfte dieser den Zöllner. Auch eine weitere Erläuterung zum Durchsuchungsbeschluss konnte die Situation nicht beruhigen. Als die Beamten die Wohnung betraten griff der Angeklagte einen Zöllner an Hals und Schulter an. Mit der Unterstützung von zwei weiteren Kollegen gelang es schließlich den gegenwärtigen Angriff und die erhebliche Gegenwehr des Beschuldigten zu unterbinden und ihn auf den Boden zu fixieren. Dem Angeklagten wurden dann Handfesseln angelegt. Nach einigen Minuten beruhigte sich der Beschuldigte. Als die Maßnahme beendet war wurden dem Angeklagten die Handfesseln abgenommen.
Das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn ist rechtskräftig.
(Symbolbild)
(PM)
(17.03.21)