Haren/Meppen: Ein 30-jähriger Mann aus Haren wurde am Amtsgericht in Meppen wegen sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. In der Vergangenheit erhielt er schon einmal eine mehrjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung. Dieses Mal stand der Angeklagte direkt wegen zwei Fällen vor Gericht. Beides waren sexuelle Belästigungen – in einem Fall war das Opfer minderjährig.
Im ersten Fall fuhr der 30-Jährige mit seinem Rad entlang des Haren-Rütenbrock-Kanals, als er einer Frau im Vorbeifahren von hinten an ihr Gesäß fasste. Diese wehrte sich und der Mann ließ von ihr ab.
Im zweiten Fall sprach er ein damals 16-jähriges Mädchen an einer Bushaltestelle obszön an und versuchte sie zu küssen. Das Opfer floh daraufhin mit ihrem Rad. Der Mann folgte ihr, brachte das Mädchen zum Anhalten und griff ihr an die Brüste und den Po. Die 16-Jährige konnte sich befreien und fliehen.
Der Angeklagte räumte beide Taten ein. Zum Motiv schwieg er jedoch.
Mehrere Einträge im Strafregister – davon eine Vergewaltigung
Ein Blick in sein Strafregister zeigte mehrere Eintragungen in der Vergangenheit. Darunter: Eine Vergewaltigung für die der 30-Jährige bereits eine mehrjährige Haftstrafe absaß. Während der Haft wurde ein Therapiegutachten erstellt. In diesem wurde bei dem Mann eine paranoide Psychose/Schizophrenie diagnostiziert.
Nach seiner Freiheitsstrafe stand er unter Aufsicht und musste mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten. Dieser sprach aus, dass sich der Angeklagte nur bedingt kooperativ zeige. So setze er eigenständig verordnete Medikamente ab und gab keine Drogen- und Alkoholproben ab.
Der Bewährungshelfer sehe bei dem 30-jährigen Harener eine erhöhte Rückfallgefahr. Vor allem, da er die beiden Taten der sexuellen Belästigung nur kurz nach seiner Haftentlassung beging.
Der Richter stimmte dem Bewährungshelfer mit seinen Befürchtungen zu und verurteilte den Angeklagten schließlich wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten.
(Symbolbild)
(19.02.21)