Meppen: Wegen weiterer Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelgrippe im Landkreis Cloppenburg – zwei weitere Betriebe in der Gemeinde Lastrup sind betroffen – ist das Beobachtungsgebiet um die infizierten Bestände entsprechend vergrößert worden. Neben bereits betroffenen Teilen der Samtgemeinden Herzlake und Werlte umfasst das erweiterte Beobachtungsgebiet nun auch Teile von Ahmsen in der Samtgemeinde Herzlake. Insgesamt kommen damit zu den bereits betroffenen 27 Betrieben (davon 14 gewerbliche Tierhaltungen) zwei weitere Geflügelhaltungen auf Ahmsener Gebiet hinzu. Es handelt sich dabei um eine gewerbliche und eine Hobbytierhaltung. Somit werden insgesamt rund 642.000 Stück Geflügel im emsländischen Teil des Beobachtungsgebiets gehalten. Der Landkreis Emsland hat seine bestehende Allgemeinverfügung entsprechend geändert. Die neue Fassung tritt am 21. Januar in Kraft. Unter anderem dürfen im Beobachtungsgebiet gehaltene Vögel sowie frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, aber auch Eier und sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse das Beobachtungsgebiet nicht verlassen und auch nicht hinein transportiert werden. Tierhalter sind angehalten, besondere Hygienemaßnahmen zum Schutz des Bestandes einzuhalten. Wird die Vogelgrippe in einem Betrieb festgestellt, legt die zuständige Behörde ein Gebiet um den Ausbruchsbetrieb mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk fest. Der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen ergibt einen Radius von mindestens 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Alle Maßnahmen dienen dazu, die Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
(Symbolbild)
(PM)
(19.01.21)