Papenburg: Aus einem Bericht der NOZ geht hervor, dass sich ein Schweinehalter vor dem Amtsgericht in Papenburg aufgrund einer möglichen Tierqüalerei verantworten musste. Demnach soll ein verletztes Mastschwein, trotz der ersichtlichen Verletzungen, zum Schlachter transportiert worden sein. Die Staatsanwaltschaft soll dem Betreiber vorgeworfen haben, verantwortlich für den Transport des verletzten Schweines, im Oktober 2018, gewesen zu sein. Der 42-Jährige legte dem Bericht zufolge Einspruch ein.
Dass das Tier einige Verletzungen aufwies, stritt der Angeklagte nicht ab. Allerdings bestritt er, dem Bericht nach, unmittelbar verantwortlich für den Transport zu sein. Denn er sei Eigentümer von ingesamt 21 Mastbetrieben. Er erklärte, dem Bericht zufolge, dass alle Bereiche delegiert seien.
Die Staatsanwaltschaft zweifelte, ob der Richtige auf der Anklagebank säße, da nicht gesichert sei, wessen Täterschaft diese Tat anzurechnen ist. Daraufhin setzte der Richter die Verhandlung aus. Aus dem Bericht geht hervor, dass zunächst weiterer Ermittlungsbedarf bestehe.
(Symbolbild)
(09.12.20)