Mit der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten, aufgrund der Corona-Pandemie Mitte März, sind auch bei der Stadt Haren (Ems) Anfragen von Eltern zum Aussetzen der Elternbeiträge eingegangen. Die Stadt hat in einigen Bereichen bereits gehandelt, für andere Entscheidungen sind zunächst politische Beschlüsse erforderlich.
Haren (Ems): „In
einem ersten Schritt haben wir umgehend die Vorauszahlungen für die
Mittagsverpflegung in den Schulen den Eltern wieder gutgeschrieben und
dies auch den Trägern der Kindertagesstätten empfohlen“, erläutert
Bürgermeister Markus Honnigfort. Den betroffenen Bus- und
Taxiunternehmen würden zudem die Ausfallzeiten zur Hälfte erstattet.
„Damit wenden wir unbürokratisch die Regelung zu witterungsbedingten
Ausfällen an“, so Honnigfort. Die Elternbeiträge für die 3-6-jährigen
Kinder seien bereits vor zwei Jahren durch das Land Niedersachsen
abgeschafft worden. Nunmehr gehe es im Wesentlichen nur noch um eine
Regelung für die jüngeren Krippenkinder. Dazu habe er sich für ein
emslandweit abgestimmtes Vorgehen eingesetzt. Leider seien einige
Kommunen vorausgeeilt, ohne diesen Konsens abzuwarten, für den auch
politische Gremien zu beteiligen seien, so der Bürgermeister. „Für
pauschale ad-hoc Entscheidungen ist keine Eilbedürftigkeit gegeben“,
Honnigfort. Diese müsste für bestimmte politische Verfahren allerdings
vorliegen.
Die Stadt Haren (Ems) wolle zunächst die Dauer der
Schließung abwarten, zudem sei es fair allen Betroffenen gegenüber, wenn
die Eltern, die eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen würden, für
diese auch zu bezahlen. Außerdem müssten Härtefälle Berücksichtigung
finden. Auf Antrag seien bereits jetzt in wirtschaftlichen Notlagen
Anträge auf Stundung beim jeweiligen Träger oder Übernahme der Beiträge
durch die Stadt zu stellen. Dazu seien jedoch Nachweise vorzulegen, um
eine Veränderung beim Einkommen nachweisen zu können. „ Am Ende der
Schließungszeit werden wir eine Entscheidung treffen“, versprach der
Bürgermeister. Ein Vorschlag könnte beispielsweise darin liegen, den
Eltern nach Ende der Schließungszeit den kommenden Monatsbeitrag zu
erlassen und dabei die Zahl der Schließungstage zu berücksichtigen.
(Symbolbild)
(08.04.20)