Haren (Ems): Hochwasserereignisse, wie im letzten Winter, haben auch in Haren kritische Situationen verursacht. Um die Harener Bevölkerung im Hochwasserfall bestmöglich schützen zu können, wurden nun Vorkehrungen getroffen, um den Hochwasserschutz nachhaltig zu verbessern. Hierbei ist sowohl eine funktionierende Hochwasserentlastung der Stadt als auch die Standfestigkeit der Deiche von hoher Bedeutung.
Zu unterscheiden sind hier kurz- und langfristig wirkende Maßnahmen. Die langfristig wirksamen Maßnahmen bedürfen einer Planung, weil sie komplexer sind. Hierzu zählen Deichbaumaßnahmen oder Spundungsarbeiten. In diesem Zusammenhang wurden bereits Anfang des Jahres Ingenieurbüros beauftragt, um gezielte Untersuchungen durchzuführen. Zum einen handelt es sich hierbei um die potentielle Installation einer weiterführenden Spundung der Deichanlagen „Am Neuen Hafen/Ankerstraße“ und des Weiteren um die hochwasserkritischen Bereiche östlich der Ems sowie des Hünteler Brooks. Hier geht es darum, die Deiche so zu ertüchtigen, dass sie einem längeren Wassereinstau besser standhalten. Die Ausarbeitung der Ergebnisse wird in diesem Herbst erwartet, sodass die Umsetzung der weiteren Handlungsempfehlungen in punkto Hochwasserschutz dann ab dem kommenden Jahr geplant ist. „In diesen zwei Bereichen der Stadt stellt sich der Sachverhalt sehr komplex dar, sodass wir uns Hilfe von Fachleuten an die Hand geholt haben, um die optimalen Hochwasserschutz-Lösungen zu finden“, beschreibt Harens Bürgermeister Markus Honnigfort.
Die kurzfristig wirkenden Maßnahmen sollen den Hochwasserabfluss verbessern sowie die Gefährdung der Deiche verringern. Die Stadt Haren (Ems) hat schon vorbereitende und weiterführende Aktionen ausgeführt: so wurde beispielsweise bereits im Frühjahr dieses Jahrs die Erneuerung der Deichscharten im Stadtgebiet in Auftrag gegeben. Des Weiteren konnte eine Beweidung durch Schafe auf den Deichen östlich der Ems realisiert werden. Ebenso laufen die Gespräche auf Landesebene zur Umsetzung einer Hochwasserprognose im Verlauf der unteren Ems, denn bisher gibt es sie schlicht und ergreifend in diesem Bereich nicht.
Folgende Arbeiten werden nunmehr kurzfristig vorgenommen: im nördlichen Deichvorland Treidelweg, von der Emsbrücke bis auf Höhe Anglerheim, werden Bäume teilweise komplett entfernt, da sie die Standfestigkeit der Deiche gefährden. Zum einen der Erlenaufwuchs in der Nähe der Emsbrücke sowie im mittleren Bereich einzelne Bäume. Die dort stehende große Pappel stellt ein hohes Gefährdungspotenzial dar – nicht auszudenken, wäre sie beim Hochwasser auf den Deich gestürzt. Auf Höhe des Anglerheims wird der Unterwuchs entfernt und die dort stehenden Bäume gefällt bzw. aufgeastet. Im Vorfeld werden die zu entfernenden Bäume und Unterwuchs von fachkundigem Personal noch auf aktive Brutstätten abgesucht. Das gesamte Deichvorland in diesem Bereich wird zudem unterjährig gemulcht, um die dortige Kaninchenpopulation im Bereich des Deiches zu vergrämen und so die Aushöhlung des Deiches zu verhindern. Weiterhin werden die Bäume am Deichfuß entlang des Deiches am Anglerheim gefällt; sie stellen ebenfalls eine potenzielle Gefährdung dar, da sie den unteren Deichkörper stark beschädigen können.
Damit die Flutmulde ihrer Funktion der Hochwasserentlastung und damit einhergehend des Abflusses von überschüssigem Fluss-Wasser besser nachkommen kann, werden auch hier kritische Gehölze zurückgeschnitten bzw. komplett entfernt. Auch im Einströmungsbereich der Flutmulde werden die Bäume aufgeastet und der am Ufer stehende Unterwuchs, wie z.B. die Weidengewächse, komplett zurückgeschnitten.
All dies dient dem Deich- und Hochwasserschutz: Es handelt sich um Maßnahmen, die im Austausch mit den Experten, zuständigen Fachleuten aus den Behörden sowie Grundstückseigentümern, u.a. der Bundesrepublik Deutschland, getroffen wurden. Die offizielle Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beim Landkreis Emsland liegt der Stadtverwaltung vor. Diese Maßnahmen sind bis spätestens Anfang des Jahres 2025 umzusetzen. Aufgrund der erschwerten Arbeitsbedingungen im Bereich der Flutmulde wurde zudem ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gestattet. Ferner ist die Stadt Haren (Ems) laut Genehmigung der UNB dazu verpflichtet bestimmte Gehölzentfernungen durch Kompensation wieder auszugleichen.
(PM)
(22.08.24)