Bund und Länder haben sich auf neue weitreichende Corona-Maßnahmen für Deutschland geeinigt. Grund dafür ist die außer Kontrolle geratene Corona-Lage im Land. Bereits am Mittwoch treten folgende Maßnahmen ein:
Einzelhandel: Bis auf Ausnahmen wie z.B. Getränkemärkte, Banken und Tankstellen muss der Einzelhandel geschlossen werden.
Lieferung und Abholung von Speisen: Bleibt weiterhin möglich. Vor Ort wird der Verzehr aber untersagt.
Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie, Physio-, Ergo-, und Logotherapien, sowie Fußpflege bleiben weiterhin möglich.
Es dürfen sich zwei Haushalte und maximal fünf Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Ausnahmen gibt es an Weihnachten. Es sind mehr als zwei Haushalte erlaubt, sollte es sich um direkte Verwandte handeln. An Silvester und Neujahr wird es keine Ausnahmen geben.
Schulen: Es wird bis zum 10. Januar keinen Präsenzunterricht geben. Das soll auch für Kitas gelten. Für Eltern sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um für die Betreuung der Kinder in diesem Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.
Reisen: Bürger sollen auf Reisen im In- und Ausland verzichten. Es besteht Quarantänepflicht für diejenigen, die aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehren.
Gottesdienst: Bei Einhaltung des Mindesabstands sind Gottesdienste erlaubt. Dabei gilt die Maskenpflicht und es darf nicht gesungen werden.
Silvester: Am 31. Dezember und 1. Januar sind Versammlungen verboten. Auf öffentlichen Plätzen gilt Feuerwerksverbot. Ebenfalls gilt ein bundesweites Verbot für den Verkauf von Pyrotechnik.
Alkohol in der Öffentlichkeit: Ist verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Bund und Länder wollen am 5. Januar erneut zusammenkommen, um sich über die Ergebnisse der Maßnahmen zu beraten.
(Symbolbild)
(13.12.20)