Haselünne: Die Touristinformation der Stadt Haselünne bietet bereits seit vielen Jahren den Haselünner Stadtgutschein zum Kauf an, um ihn zu verschiedenen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit, Weihnachten zu verschenken oder auch für sich selbst in einem Haselünner Unternehmen einzulösen.
Die Stadtverwaltung hat sich nun gemeinsam mit dem Werbekreis und dem Verein Stadtmarketing auf den Weg gemacht, den Stadtgutschein weiterzuentwickeln, zu modernisieren und der veränderten Nachfrage in Bezug auf die Digitalisierung anzupassen. Das Ergebnis ist der neue digitale Stadtgutschein, der in Zusammenarbeit mit Herrn Ralf Diedrichs von der Firma A-B-C Diedrichs entwickelt wurde.
Der Gutschein kann jetzt mit den Werten 5 €, 10 €, 20 €, 40 €, 44 € und 50 € weiterhin in Papierform in der Touristinformation im Rathaus erworben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Stadtgutschein über die Gutscheinplattform „haselünne.app“ außerhalb der Öffnungszeiten digital zu erwerben und selbst auszudrucken. Beim Erwerb des Gutscheins in digitaler Form ist eine individuelle Gestaltung mit eigenem Bildmotiv und Festlegung des Gutscheinwertes möglich. Auch eine Weiterleitung per EMail an den Beschenkten kann dann erfolgen. Der Stadtgutschein kann künftig auch in Teilbeträgen und in verschiedenen teilnehmenden Unternehmen, d.h. Akzeptanzstellen eingelöst werden.
Über die Gutscheinplattform „haselünne.app“ wird fälschungssicher für die vollautomatische Abwicklung sämtlicher Zahlungen samt Bereitstellung aller erforderlichen Belege gesorgt. Aktuell (28.09.2020) haben sich 38 Unternehmen in Haselünne bereit erklärt, Akzeptanzstelle für den neuen digitalen Stadtgutschein zu werden. In den nächsten Wochen haben weitere Unternehmen ihre Beteiligung am neuen Gutscheinsystem zugesagt. Mit dem neuen Gutschein wird Kaufkraft vor Ort gebunden, da er nur in Haselünner Unternehmen eingelöst werden kann. Das Abrechnungsverfahren wird erleichtert, da es automatisch in Echtzeit erfolgt und von der Akzeptanzstelle jederzeit eingesehen und nachvollzogen werden kann. Wichtig ist auch, dass die bisher nicht eingelösten „alten“ Papiergutscheine ihre Gültigkeit behalten.
(Symbolbild)
(PM)
(03.10.20)