Nordhorn: In zwei Rinderbeständen im Landkreis Grafschaft Bentheim ist das sogenannte Bovine Herpesvirus (BHV1) aufgetreten. Von Seiten der Veterinärabteilung des Landkreises sind die notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden. Dazu gehören vor allem: die Ermittlung der direkten und indirekten Kontaktbetriebe, die tierseuchenrechtliche Sperrung der betroffenen Betriebe und letztlich auch die Schlachtung bzw. Tötung der Tiere.
Das Landwirtschaftsministerium in Hannover, das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und die Tierseuchenkasse sind bereits informiert. Die Krankheit betrifft nur Rinder und wird in Deutschland – anders als in den Niederlanden – erst seit einigen Jahren als Tierseuchenfall mit Schlachtung oder gegebenenfalls mit der Tötung der Rinder behandelt.
In beiden Beständen wurden rund 370 Rinder gehalten. Rund 160 sind derzeit geschlachtet worden.
Die Entscheidung, inwieweit es zur Tötung weiterer Tiere kommt, ist abhängig davon, ob sich innerhalb der nächsten 30 Tage Antikörper bilden. Sie sind der Hinweis auf eine vorliegende Infektion. Es folgen also in rund 4 Wochen entsprechende Untersuchungen.
Nähere Informationen zur Bovinen Herpesinfektion finden sich auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums:
(Symbolbild)
(06.02.20)