Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat erneut Anklage gegen die Mutter von Hendrik Holt, welche zum Kreis des sog. „Windpark-Verfahrens“ zählt, erhoben. Diesmal geht es um einen möglichen Betrug bei einem größeren Erbe. Dieser steht aber nicht im sachlichen Zusammenhang zum „Windpark-Verfahren“.
Der Mutter von Holt wird von Seiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine mehrköpfige Erbengemeinschaft im März 2018 durch die Einreichung eines gefälschten Zahlungsauftrags geschädigt zu haben. Durch die mutmaßliche Urkundenfälschung entstand ein Schaden von über 245.000 Euro bei einer emsländischen Bank.
Ausgehend von den Finanzermittlungen der zentralen Kriminalinspektion Osnabrück gegen die „EV Windpark“ fanden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen statt. Die neue Anklage stützt sich maßgeblich auf ein graphologisches Behördengutachtens des Landeskriminalamts Niedersachsen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Osnabrück stellt das angeklagte Verhalten im Falle eines Tatnachweises einen Betrug in einem besonders schweren Fall dar, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Aktuell hat das Landgericht Osnabrück hat noch nicht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.
(Symbolbild)
(18.07.22)