Meppen: Das Notos Quartett gilt als eines der herausragenden internationalen Kammermusikformationen der Gegenwart. Publikum wie Kritiker bewundern neben der virtuosen Brillanz und technischen Perfektion besonders den Sinn für die Balance und das Zusammenspiel des Ensembles, welcher jedes Detail der Komposition hörbar macht. Die innig gespielten Töne werden die Zuhörer in den Bann ziehen und direkt ins Herz treffen.
Besuchen Sie das Theater Meppen am 10. Januar 2022 um 20:00 Uhr um sich zu überzeugen. Gespielt wird das Klavierquartett in g-Moll von Mozart (KV 478), der Klavierquartettsatz in a-Moll von Mahler und das Klavierquartett in A-Dur von Brahms (op. 26). Mit dem Notos Quartett gastiert ein Quartett in Meppen, das bereits früh mit zahlreichen Preisen bei internationalen Wettbewerben ausgezeichnet wurde.
Im Jahr 2017 wurde ihm darüber hinaus der zu diesem Zeitpunkt renommierte deutsche Musikpreis ECHO Klassik als Nachwuchskünstler des Jahres verliehen. Diesen gaben sie als Reaktion auf die fatale ECHO Pop-Verleihung im April 2018, in der ein Album mit antisemitischem und menschenverachtendem Gedankengut ausgezeichnet wurde, als erste Künstler wieder zurück.
Viele andere folgten ihnen, so dass der Echo-Preis abgelöst wurde. Ermöglicht durch den “Merito String Instruments Trust” spielt das Notos Quartett auf wertvollen alten italienischen Streichinstrumenten und als Pirastro-Artist ausschließlich auf Saiten der renommierten Saitenmanufaktur “Pirastro GmbH”.
Tickets und weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Theatergemeinde Meppen (Kirchstr. 1a, 49716 Meppen, 05931 153 378), der Tourist Information Meppen (Markt 4, 49716 Meppen), bei allen bekannten Vorverkaufsstellen der Theatergemeinde oder online unter www.theater-meppen.de. Alle Veranstaltungen im Theater Meppen finden unter Einhaltung der 2G PLUS-Regel statt (Eintritt nur für geimpfte und genesene Personen mit einem aktuellen negativen Testnachweis).
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regel ausgenommen. Besucher, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, müssen keinen negativen Test vorweisen.
(04.01.22)