Emsbüren: Anfang Juli war in der Gemeinde Emsbüren in einem schweinehaltenden Betrieb ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Um den Seuchenbestand wurden daher eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern erstellt. Per Allgemeinverfügung, die am 5. Juli 2022 in Kraft tritt, wird die Schutzzone mit ihren 31 Betrieben nun in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium Teil der Überwachungszone.
Wie der Landkreis Emsland am Donnerstag mitteilte, hat die intensive Beprobung der vergangenen Wochen hat keine weiteren ASP-Fälle ergeben, zudem ist die amtliche Abnahme einer ersten Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebes zwischenzeitlich erfolgt. Auf dieser Basis können nun im Bereich der Schutzzone teilweise weitergehende Schutzmaßnahmen entfallen. Damit dürfen z.B. nach behördlicher Genehmigung auch Ferkel aus dem Bereich transportiert werden, außerdem ist eine Verplombung der genehmigten Tiertransporte zur Schlachtung nicht mehr erforderlich.
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises Emsland unter www.emsland.de veröffentlicht.
(PM)
(Symbolbild)
(04.08.22)