Samtgemeinde Lathen: Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden in diesem Jahr bundesweit Bewerberinnen und Bewerber für die anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Die Samtgemeinde Lathen sucht daher Frauen und Männer, die am Amtsgericht Papenburg und am Landgericht Osnabrück an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Samtgemeinderat Lathen und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emsland schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. In der zweiten Jahreshälfte wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht aus den Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen.
Bewerben kann sich jeder, der in der Samtgemeinde Lathen wohnt und zum Stichtag 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Wählbar ist, wer im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist und die deutsche Sprache beherrscht. Wer infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, ist von der Wahl ebenso ausgeschlossen wie hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen und Richter, Notarinnen und Notare, Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen, Polizeibeamte und -beamtinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen usw.) sowie Religionsdienerinnen und -diener.
Sie können entscheiden, ob Sie als Schöffin bzw. Schöffe in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder in Jugendstrafsachen mitwirken möchten. Neben den allgemeinen Voraussetzungen sollen Jugendschöffinnen und -schöffen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Als Schöffin bzw. Schöffe sind Sie zwar an die Gesetze gebunden, benötigen jedoch keine juristischen Kenntnisse. Viel wichtiger ist ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, soziale Kompetenz und Lebenserfahrung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de.
Bewerbungsformulare erhalten Sie bei der Samtgemeinde Lathen, Marion Hoffmann, Zimmer O.14 oder auf der Homepage der Samtgemeinde Lathen (www.sg-lathen.de).
(PM)
(Bild: Lathen)
(20.01.23)