Lingen: Rund 2,9 Millionen Euro stellt das Land Niedersachsen der Stadt Lingen unter anderem für die Ausbildung von staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistentinnen bzw. Assistenten zur Verfügung. Das Programm bietet Personen die Möglichkeit der Anstellung in einer Kita (mindestens 15 Stunden die Woche) und parallel dazu die schulische Ausbildung zu absolvieren. Die Förderung umfasst den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Juli 2023. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften“ bereitgestellt.
„Damit wollen wir dem Fachkräftemangel in Kitas entgegenwirken und zusätzliche Betreuungskräfte in die Einrichtungen bringen“, erklärt Oberbürgermeister Dieter Krone. Durch die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Emsland, den emsländischen Berufsbildenden Schulen sowie den kath. Fachschulen St. Franziskus Lingen und der Marienhausschule Meppen konnten emslandweit ausreichend Ausbildungskapazitäten in den jeweiligen Einrichtungen geschaffen werden, um die Fachkräfteinitiative der neuen Richtlinie umsetzen zu können. „Ab dem 1. August 2020 starten wir mit dem Ausbildungsprogramm, dem sich alle Lingener Kitas anschließen“, so Dieter Krone.
Die Ausbildung dauert 1,5 Jahre – vom 1. August 2020 bis zum 31. Januar 2022. Ein weiterer Durchgang ist für die Zeit Februar 2022 bis Ende Juli 2023 geplant. Neben der praktischen Ausbildung in der Kita erfolgt der Schulbesuch bei der BBS Lingen – Agrar und Soziales – oder bei der Fachschule St. Franziskus.
Darüber hinaus haben die Kitas die Möglichkeit, bereits jetzt eine zusätzliche Betreuungskraft einzustellen, die gegebenenfalls im zweiten Durchgang ab Februar 2022 mit der Ausbildung beginnt. So können sie den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern und zusätzliches Personal gewinnen.
Die Einstellung der Auszubildenden und zusätzlichen Betreuungskräfte erfolgt bei den einzelnen Trägern der jeweiligen Kitas. Interessierte werden gebeten, sich direkt an die Kindertagesstätten zu wenden. Zugangsvoraussetzung sind jeweils ein Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
(Foto: Symbolbild)
(11.06.20)