Lingen: Ausgaben, die für stadtübergreifende und regionale Projekte in der Flüchtlingshilfe angefallen sind, können erstattet werden. Das Land Niedersachsen hat erneut Fördergelder für das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich zur Verfügung gestellt. Nach den Förderrichtlinien stehen die Gelder zur Sachkostenerstattung für niederschwellige ehrenamtliche Angebote bei der Flüchtlingsbetreuung wie zum Beispiel Fahrt- und Benzinkosten, Material für Sprachvermittlung sowie sonstige Verbrauchsmaterialien zur Verfügung.
Alle Ausgaben im Bereich der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, die innerhalb des Zeitraums 16. Oktober 2019 bis 15. Oktober 2020 angefallen sind, können nachträglich erstattet werden. Die Fördergelder können mit Angabe des Projektes und Einreichung entsprechender Belege und Quittungen bis zum 15. Oktober 2020 im Fachbereich Arbeit und Soziales beantragt werden. Der Antrag ist hier hinterlegt: https://www.lingen.de/pdf_files/aktuell/antrag_auf_auslagenersatz.pdf
Der Antrag kann jedoch auch formlos mit den entsprechenden Angaben erfolgen.
Telefonische Auskünfte erteilt Frau Ohmann, Telefon 0591 9144-506. Für die regionalen Projekte in den Ortsteilen erfolgt die Förderung über die Ortsräte. Institutionen, Vereine und Einzelpersonen in den Ortsteilen wenden sich daher bitte direkt an die Ortsräte.
(Foto: Symbolbild)
(17.04.20)