Erneut diskutierten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten/-innen stundenlang über den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie in Deutschland.
Folgendes wurde letztlich beschlossen:
Impfen
– Der Abstand zwischen den Erst- und Zweitimpfungen wird bei den verschiedenen Impfstoffen zum Maximum ausgenutzt (Biontech/Pfizer: 42 Tage / Astra Zeneca 12 Wochen).
– Astra Zeneca wird auch an Ältere verimpft.
– Die Öffnung der Impfzentren kann auf 7 Tage der Woche ausgeweitet werden.
– Die Hausärzte werden mit den Impfstoffen beliefert, sodass auch diese spätestens Anfang April Impfen können.
Schnell- und Selbsttests
– Ab dem 08. März, also ab Montag, soll es pro Woche für alle Bürger*innen einen vom Bund bezahlten Schnelltest geben.
– An Schulen und in Kitas werden regelmäßige Schnelltests durchgeführt.
– Arbeitnehmer*innen sollen Antigen-Selbsttests bereit gestellt bekommen (Details dazu werden am Freitag bestimmt).
Stufenplan für Lockerungen
Die Voraussetzung dafür, dass einzelne Stufen in Kraft treten, ist eine stabile und sinkende Tendenz des Inzidenzwertes über 14 Tage. Hauptsächlich wird erstmal unterschieden zwischen Regionen mit einer Inzidenz von über 100 und unter 50. Wenn ein Landkreis oder eine Stadt einen Inzidenzwert über 50, aber nicht über 100, vorweist, so gibt es die untenstehenden Lockerungen. Wenn eine Region die 100er-Inzidenz überschreitet, so gelten wieder die Regelungen, die aktuell noch gelten. Bei einem stabilen oder sinkenden Inzidenzwert unter 50 wird es weitere Ausweitungen der Lockerungen geben.
In Landkreisen und Städten mit einer Inzidenz unter 100, jedoch über 50, gelten folgende Maßnahmen ab Montag:
– Ein Hausstand darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, maximal dürfen dabei aber nur 5 Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.
– Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen wieder für Besucher mit Terminbuchung öffnen.
– Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich.
Somit ist die 35er-Marke beim Inzidenzwert für Lockerungen grundsätzlich vom Tisch. Diese ist von nun an nur noch ausschlaggebend für die weitere Ausweitung der Kontaktbeschränkung. Hält sich der Inzidenzwert über 14 Tage stabil unter 35, so darf sich ein Haushalt mit zwei weiteren Haushalten treffen. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Kanzlerin Angela Merkel sagte zu den Beschlüssen bei der Pressekonferenz, man könne von “Hoffnung und einem Übergang in eine neue Phase” sprechen.
Die Bundesländer werden ihre Allgemeinverfügung in den kommenden Tagen entsprechend den Beschlüssen anpassen.
(04.03.21)