Am Montag soll die vierte von insgesamt fünf Lockerungsstufen in der Corona-Pandemie eintreten; dies und folgendes geht unter anderem aus einem Beitrag des NDR hervor.
Die neuen Lockerungen betreffen vor allem die Gastronomie, die Kulturszene und den Tourismus. Gelten soll die Lockerungsstufe Vier vorerst bis zum 22. Juni.
Diese Änderungen gelten ab Montag:
- Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Alle Besucher müssen einen Sitzplatz haben und ihre Kontaktdaten angeben.
- Hotels und Campingplätze dürfen ihre Belegungsquote auf bis zu 80 Prozent ausweiten.
- An Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen und anderen religiösen Feiern dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen.
- Nach Restaurants, Cafés und Imbissen dürfen nun auch Kneipen wieder öffnen.
- Spezialmärkte mit Eintrittsentgelt unter freiem Himmel – etwa Flohmärkte und Tuchmärkte – sowie Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen.
- Touristische Busreisen sind wieder erlaubt: Fahrgäste müssen während der Fahrt Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Schwimm-, Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen.
- Die Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt weg.
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese unter Auflagen etwa für Spaziergänge wieder verlassen.
Die
Öffnung von Clubs, Discos, Shisha-Bars, Opern- und Konzerthäusern,
Messen und Kinos – sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden,
bleibt weiterhin untersagt. Dasselbe gilt laut Krisenstabschefin
Schröder auch für Prostitution, Saunabesuche und sämtliche
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Bis Ende August seien zudem
Gruppenreisen für Kinder und Jugendliche verboten.
Quellen:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-Regeln-Kneipenbesuche-und-Kultur-im-Freien,corona3350.html
https://www.hna.de/lokales/goettingen/hannover-ort28793/corona-niedersachsen-neue-lockerungen-montag-pressekonferenz-life-ticker-zr-13788399.html
(Symbolbild)
(05.06.20)