Als erstes hatte die Neue Osnabrücker Zeitung am Freitagabend berichtet.
Papenburg/Osnabrück: Am Donnerstagnachmittag ist vor dem Landgericht Osnabrück der Prozess gegen einen 35-jährigen Mann aus Leer fortgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 22. September 2024 in Papenburg versucht zu haben, einen 27-jährigen Mann heimtückisch im Schlaf mit einer Machete zu töten. Auch am zweiten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger kündigte jedoch an, dass eine spätere Einlassung möglich sei. Der Vorsitzende Richter wurde darüber informiert, dass eine Mitteilung erfolgen werde, sobald sich der Angeklagte doch zur Sache äußern möchte.
Einblicke in das mutmaßliche Tatgeschehen vermittelten am zweiten Verhandlungstag unter anderem Fotos vom Tatort, die noch in der Nacht des Angriffs aufgenommen wurden. Diese zeigen Blutspritzer im Schlafzimmer, Blutspuren in nahezu allen Räumen sowie eine massive Blutlache im hinteren Bereich des Hauses. Dort wurde das schwer verletzte Opfer von einer Polizistin, die als erste am Tatort eintraf, aufgefunden. Laut ihrer Aussage habe eine Nachbarin dem Opfer erfolgreich Erste Hilfe geleistet, sodass der Mann wieder atmete und den Rettungskräften übergeben werden konnte. Was sich in der Nacht genau ereignete, ist bislang nicht vollständig geklärt.
Laut der ermittelnden Beamtin berichtete die Lebensgefährtin des Opfers, dass sie durch Tumult im Schlafzimmer geweckt worden sei. Zunächst sei sie von einem Einbruch ausgegangen, Hinweise darauf fanden sich jedoch keine. Zwar konnte sie den Angreifer aus dem Haus drängen, doch eine präzise Täterbeschreibung war ihr nicht möglich. Lediglich dunkle Kleidung und eine auffällige grüne Unterhose seien der Polizei genannt worden. Als mutmaßliche Tatwaffe wurde eine 36 Zentimeter lange Machete in das Verfahren eingeführt, die im Januar dieses Jahres in einem See entdeckt worden war. Das Mitführen einer solchen Waffe ist in der Regel verboten und lediglich unter bestimmten Bedingungen als Werkzeug zulässig.
Auffällig ist auch die Rolle der Ehefrau des Angeklagten, die im Rahmen von § 149 der Strafprozessordnung als Beistand im Gerichtssaal anwesend ist. Zwar sitzt sie nicht direkt neben ihrem Mann, sucht jedoch immer wieder dessen Blickkontakt. Ihre genaue Rolle im Verfahren dürfte sich in den kommenden Verhandlungstagen weiter herauskristallisieren. Das Gericht wird in den nächsten Wochen klären müssen, was sich am Abend des 22. September 2024 tatsächlich im Reihenhaus in Papenburg zugetragen hat.
(Symbolbild)
(19.07.25)