„Wer sich beruflich fortbildet, wird künftig noch besser unterstützt. Die jetzt verabschiedeten Verbesserungen bei der Aufstiegsförderung sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der beruflichen Bildung“, erklärt Eckhard Lammers, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. Ab dem 1. August 2020 werden nunmehr 50 statt wie bisher 40 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vom Staat übernommen. Zusätzlich wird das Bestehen der Prüfung belohnt: Haben die Teilnehmer an einer Fortbildung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehen zur Deckung des verbleibenden Anteils der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren aufgenommen, werden ihnen bei einer erfolgreichen Prüfung künftig 50 Prozent statt 40 Prozent dieses Darlehns erlassen. Im Ergebnis muss dann nur noch ein Viertel dieser Kosten selbst getragen werden. Weiterhin können auch Zuschüsse zum Unterhalt bei Vollzeitmaßnahmen gewährt werden.
„Die verbesserte finanzielle Förderung der Höheren Berufsbildung ist ein konsequenter Schritt nach der Einführung der neuen Fortbildungsstufen Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu unterstreichen“, so Lammers. Anders als bisher wird ein Aufstieg Schritt für Schritt über alle drei beruflichen Fortbildungsstufen bis auf das Master-Niveau gezielt durch das Aufstiegs-BaföG gefördert. Durch die Novellierung der Förderrichtlinien profitieren nun auch die Absolventen der ersten Fortbildungsstufe, die Berufsspezialisten, die unmittelbar nach der Berufsausbildung vertieftes Fachwissen erwerben. Wer sich darauf aufbauend noch zum Industriemeister bzw. Fachwirt und anschließend zum Betriebswirt fortbildet, kann für alle drei Fortbildungen die Förderung in Anspruch nehmen. So sollen noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen gewonnen und der Fach- und Führungskräftenachwuchs für die Wirtschaft sichergestellt werden.
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