Ende des Jahres 2019 erhielten in Niedersachsen insgesamt 456.255 Personen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Elftes Buch Sozialgesetzbuch/ SGB XI). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen weiter mitteilte, war mit 234.070 Personen gut die Hälfte der Pflegebedürftigen Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger, die zu Hause alleine von Angehörigen versorgt wurden. Knapp ein Viertel der Pflegebedürftigen lebte mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in den eigenen vier Wänden (104.279).
Weitere 96.741 Personen waren in Pflegeeinrichtungen untergebracht. Davon befanden sich die meisten Männer und Frauen in Dauerpflege (93.364) und weitere 3.377 Personen in Kurzzeitpflege. In teilstationärer Pflege wurden 19.968 Personen versorgt. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 in teilstationärer Pflege werden, um Doppelzählung zu vermeiden, bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen nicht berücksichtigt, da diese Personen in der Regel zusätzlich Pflegegeld oder weitere ambulante Leistungen erhalten.
Insgesamt waren 20.981 Personen in Niedersachsen dem Pflegegrad 1 zugeordnet und erhielten keine Leistungen oder Leistungen nach Landesrecht, weitere 184 Männern und Frauen befanden sich mit Pflegegrad 1 in teilstationärer Pflege.
Über 60% der Pflegebedürftigen waren Frauen
Insgesamt waren 62,4% der Pflegebedürftigen Frauen. Das Alter der Pflegebedürftigen spielt eine wesentliche Rolle in Bezug auf die Geschlechterdifferenz. Bei den unter 65-jährigen Pflegebedürftigen erhielten mit 53,0% sogar etwas häufiger Männer Leistungen nach dem SGB XI (Frauen: 44 280; Männer: 49.896). Unter den Hochbetagten, im Alter von 95 Jahren und älter, waren nur noch 17,3% Männer (insgesamt 15.491 Personen).
Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen hatte geringe Beeinträchtigungen
Nahezu die Hälfte aller Pflegebedürftigen (45,5%; 207.662) war in Pflegegrad 2 eingestuft und hatte entsprechend geringe Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit beziehungsweise in ihren Fähigkeiten. Jede Dritte beziehungsweise jeder Dritte (29,1%; 132.890) war in Pflegegrad 3 eingestuft. Den Pflegegrad 4 erhielten 13,4% aller Pflegebedürftigen (61.120) und den Pflegegrad 5 insgesamt 5,6% (25.472).
Der Grad der Pflegebedürftigkeit unterscheidet sich deutlich zwischen den Pflegegeldbeziehenden und den ambulant Betreuten gegenüber den Frauen und Männern in Pflegeheimen. Über die Hälfte der Personen, die Pflegegeld erhielten, waren dem Pflegegrad 2 zugeordnet (54,9%; 156.774). Ähnlich verhielt es sich auch bei den ambulant betreuten Personen. Auch hier war die Personengruppe mit Pflegegrad 2 die größte Gruppe (49,4%; 51.497). Bei den Pflegebedürftigen in Pflegeheimen hatte die größte Personengruppe den Pflegegrad 3 (35,4%; 41.319). Diese Personen zeigen erhebliche Einschränkungen bezüglich ihrer Fähigkeiten. Es folgten Personen mit dem Pfleggrad 4 (28,0%; 32.670) und schließlich Personen mit Pflegegrad 2 (22,6%; 26.359).
Anstieg der Zahl der Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger
Im Vergleich zu 2017 ist insbesondere die Zahl der Pfleggeldempfängerinnen und -empfänger gestiegen (+20,3%). Dies entspricht einem Anstieg von 39.436 Personen. Auch die Zahl der ambulant betreuten Pflegebedürftigen hat sich im Vergleichszeitraum 2017-2019 um 8,0% entsprechend 7.755 Personen erhöht. In den Pflegeeinrichtungen wurden 2019 allerdings ähnlich viele Frauen und Männer versorgt wie im Jahr 2017.
(Symbolbild)
(PM)
(27.01.21)