Landkreis Cloppenburg: In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden im Altkreis Löningen und in der Stadt Cloppenburg diverse Lokalitäten auf Einhaltung der „Corona-Regeln“ überprüft. Am Sonntag, den 20.09.2020 – ab 00.00 h trat die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg für das Alte Amt Löningen in Kraft. Unter anderem mussten zu diesem Zeitpunkt alle Gaststätten geschlossen sein und für den privaten Bereich galt eine Kontaktbeschränkung von maximal sechs Personen, wenn diese nicht aus zwei Haushalten stammten oder verwandt waren. Gegen 01.00 h wurde in Essen in einer Gastwirtschaft Licht festgestellt und im Polizeifahrzeug war, deutlich wahrnehmbar, laute Musik zu hören. Allerdings drang die Musik nicht aus dem Gebäude der Gastwirtschaft, sondern ca. 50 m entfernt aus einem Privatgebäude. Nach mehrmaligen Klopfen und Klingeln verstummte die Musik schlagartig, das Licht im Privathaus ging aus und nach längerer Zeit wurde die Tür über den Türsummer geöffnet. Im Partykeller wurde dann zunächst nur eine Person festgestellt. Allerdings bei näherem Hinsehen wurden zwei weitere Personen unter einem Tisch hockend entdeckt. Sechs weitere Personen hatten sich zudem in eine kleine Abstellkammer verstecken wollen, was nicht so gut gelang. Insgesamt wurden die Personalien von neun teilweise stark angetrunkenen, um die 23 Jahre alten, weiblichen und männlichen, Personen festgestellt, die weder alle verwandt waren noch aus zwei Haushalten kamen. Gegen alle Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und sie müssen mit einem Bußgeld von 200,- Euro rechnen.
In Cloppenburg wurde, nach verschiedenen Hinweisen aus der Bevölkerung, eine Musikkneipe überprüft. Da dort ein Disco-ähnlicher Betrieb festgestellt wurde, kam es hier zu einer sofortigen Schließungsanordnung durch den Landkreis mit einer Zwangsgeldandrohung von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung. Ca. 80 Gäste, die sich in der Kneipe aufhielten, mussten mit polizeilicher Begleitung die Räumlichkeiten verlassen. Auch hier waren die Gäste teilweise sehr betrunken, tanzten ohne Mundschutz und hielten auch die sonstigen „Corona-Vorschriften“, die in Kneipen gelten, weitestgehend nicht ein. Aber auch das Servicepersonal hielt sich nicht an Vorgaben und trug keine Masken. Das notwendige schriftliche Hygienekonzept des Kneipiers war mehr als mangelhaft.
Drei weitere Kneipen in der Innenstadt Cloppenburgs werden ebenfalls Adressaten von Bußgeldbescheiden. Wenn auch hier keine tanzenden Leute festgestellt wurden, liefen die Gäste ohne Masken durch die Kneipe, an einem Kicker-Tisch standen sechs Personen ohne Mundschutz und teilweise wurden die Listen der Kontaktdaten der Gäste mangelhaft oder nicht den Vorschriften entsprechend geführt. Auch wurde festgestellt, dass die Desinfektionsmittel entweder nicht zur Verfügung standen bzw. in einem Fall wurde Flächendesinfektionsmittel für die Hände eingesetzt. In einigen Kneipen wurde zudem in der normalen Schankwirtschaft geraucht. Die Luft „stand“ quasi im Raum und Frischluftzufuhr gelangte nur kurz in den Raum, wenn die Außentür aufging. Schriftliche Hygienekonzepte konnte keine der drei Kneipen vorweisen, obwohl zwei Gastronomen bereits vor 14 Tagen bei stichprobenartigen Kontrollen der o.g. Behörden überprüft und aufgefordert wurden, diese vorzulegen. In allen drei Fällen müssen die Betreiber mit einem hohen Bußgeldbetrag rechnen, der durchaus auch vierstellig sein kann.
Gegen 03.30 h konnten die Beamten durch die Scheiben einer Shisha-Bar sehen, wie ca. 8-10 Männer dort einen Sirtaki-Tanz aufführten. Der Betreiber der Bar hatte die Türen verschlossen und wollte glaubhaft machen, dass es sich bei den Männern nicht um Gäste, sondern um Angestellte nach der Arbeit handele. Auf Nachfrage gab er an, dass auch ein paar Verwandte unter den Kreis der Anwesenden seien. Als allerdings von 17 Personen durch die Polizei die Personalien erfragt wurden, waren doch noch 10 Gäste dabei. Weiterhin wurde festgestellt, dass hier zwar ein Hygienekonzept vorlag, allerdings nicht danach vorgegangen wurde. Auch hier wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
(PM)
(Symbolbild)
(20.09.20)