Meppen/Werlte: Nachdem ein 41-jähriger einem Mann in einer Werlter Diskothek ins Gesicht geschlagen und dabei lebensgefährlich verletzt hat, hat das Meppener Amtsgericht ihn nun verurteilt. Er muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Zudem wird dem 39-jährigen Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen.
Das Schöffengericht am Meppener Amtsgericht sieht es als erwiesen, dass ein 41-jähriger Mann im Oktober letzten Jahres dem 39-jährigen gezielt ins Gesicht geschlagen hat. Das Opfer fiel daraufhin bewusstlos zu Boden und schlug mit dem Kopf auf. Die Folge: Ein Schädelbasisbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutungen, ein Augenhöhlenbruch sowie ein Nasenbeinbruch. Der 39-jährige befand sich zeitweise in Lebensgefahr. Er musste rund sieben Monate stationär behandelt werden und hat mit dauerhaften kognitiven und körperlichen Defiziten, wie Erinnerungslücken, Gleichgewichts- und Bewegungsstörungen, zu kämpfen. Derzeit wird der Mann von seiner Familie betreut und ist im Alltag auf die Hilfe anderer angewiesen.
Zwei Zeugen, die unabhängig voneinander den Faustschlag sahen, bestätigten die Anklageschrift, der Täter habe den 39-jährigen bewusst verletzt. Nicht zuletzt plädierte das Schöffengericht des Meppener Amtsgerichts auf schuldig, aufgrund der jahrelangen Kampfsporterfahrung des 41-jährigen. „Der Angeklagte musste damit rechnen, dass es zu diesen Folgen kommt, dass es lebensgefährlich werden kann“, so Richter Klene.
Zeugenaussagen zufolge haben die beiden Männer zusammen mit einer weiteren Person an einem Tisch gesessen und zusammen getrunken, als es zu einem Streit kam. Den Aussagen nach, ginge es um ein entwendetes Handy. Die Männer standen sich im Laufe des Streitgesprächs direkt gegenüber. Dann habe der 41-jährige zum gezielten Schlag ins Gesicht ausgeholt. Der Angeklagte gab an, er habe den Geschädigten unabsichtlich mit dem Ellenbogen getroffen, als er sich aus einem Griff befreien wollte.
„Das Leben des Geschädigten wird nie mehr so sein wie vor der Tat. Er muss betreut werden wie ein Kind und wird vermutlich nie mehr arbeitsfähig sein“, so die Staatsanwaltschaft. Das Urteil von drei Jahren und zwei Monate Haft gehen sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus – sie plädierte auf zwei Jahre und neun Monate.
(Foto: Symbolbild)
(12.11.19)