Gestern einigten sich die Verkehrsminister*innen von Bund und Ländern auf eine Erhöhung der Bußgelder innerhalb der Straßenverkehrsordnung. Auch neue Tatbestände wurden eingeführt.
Ziel des Bundesverkehrsministeriums sei es nun, den Verordnungsvorschlag auf den Weg zu bringen, damit dieser noch vor dem Ende der Legislaturperiode in Kraft treten könne.
Hier einige Details zu den Plänen der Verkehrsminister*innen:
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge wurde beschlossen. Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 55 Euro droht.
Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse kann ein Bußgeld von bis zu 320 Euro sowie einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen.
Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben. Auch Strafen für allgemeine Halt- und Parkverstöße sollen künftig von 15 auf 55 Euro erhöht werden.
Die Bußgelder für das Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts, wie außerorts, werden ebenfalls erhöht.
Eine vollständige Übersicht finden sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/update-stvo-novelle.html
(Symbolbild)
(17.04.21)