Niedersachsen lockert schrittweise. Die erste Welle an Lockerungen gilt ab heute. Aber was genau ändert sich jetzt, wo die Winterruhe aufgehoben wurde? Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Kontaktbeschränkungen
Für Ungeimpfte gelten weiter strenge Kontaktbeschränkungen. Ab heute sind für sie Treffen im privaten Raum nur mit dem eigenen Haushalt + 2 weiteren Personen die auch einem Haushalt angehören müssen erlaubt. Wer über den vollen Impfschutz verfügt, für den gelten keinerlei Kontaktbeschränkungen mehr.
Veranstaltungen
Für Veranstaltungen bis zu einer Besucher- und Teilnehmerzahl von bis zu 2000 gilt drinnen und draußen 2G. Am Sitzplatz muss keine Maske getragen werden und der Abstand muss einen Meter beim Schachbrettmuster betragen. Ist die Veranstaltung an der frischen Luft entfallen die Abstandsregeln.
Bei mehr als 2000 Besuchern gilt drinnen eine Obergrenze von 60% mit einer Obergrenze von 6000 Menschen. Draußen sind es bis zu 75% mit einem Maximum von 25.000 Besuchern. Hier müssen drinnen die FFP2 Masken auch am Sitzplatz getragen werden. Außerdem muss der Veranstalter ein gesondertes Hygienekonzept vorlegen.
Diskotheken und Tanzveranstaltungen
Bei diesem Lockerungsschritt müssen Klubs und Diskotheken noch geschlossen bleiben. Ab dem 4.03 dürfen diese dann wieder öffnen. Dann gilt jedoch eine FFP2 Maskenpflicht drinnen und draußen. Lediglich im Sitzen darf man sich der Maske entledigen. Obendrein gilt dort dann 2G+.
Gastronomie und Beherbergung
In der Gastronomie gilt weiterhin drinnen und draußen 2G. Eine FFP2 Maske muss, außer am Sitzplatz, permanent getragen werden. Die Lockerungen zum 4.3 sehen vor in der Innengastronomie auf 3G zu lockern. Auch die FFP2 Maske muss nur noch im Innern getragen werden.
Übernachtungen dürfen aktuell nur zu Zwecken von Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für Geschäftsreisen genehmigt werden. Diese Regel entfällt ab dem 4. März.
Körpernahe Dienstleistungen
Für Körpernahe Dienstleistungen gilt weiterhin eine FFP2-Pflicht. Ausnahmen sind dabei Leistungen bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss, wie zum Beispiel bei einer Rasur. Diese Regelung bleibt auch nach dem 4. März weiter bestehen.
Sportanlagen
Auf Sportanlagen gilt ab heute 3G. Egal ob Außenbereich oder Halle. Im Innern muss dabei eine FFP2 Maske getragen werden. Diese darf während der Übungen und im Sitzen abgesetzt werden.
ÖPNV
Der ÖPNV wird durchs Bundesrecht geregelt. Hier gilt nach wie vor 3G mit FFP2-Maskenpflicht. Diese Vorschriften werden sich auch mit den nächsten Lockerungsschritten voraussichtlich nicht ändern.
(24.02.22)