Nordhorn, Grafschaft Bentheim: Bei dem Tier, das am 22.12.2020 mehrfach in Nordhorn gesichtet wurde, handelt es sich nach den nun vorliegenden Ergebnissen der genetischen Untersuchung durch das Senckenberg-Institut um einen Jungwolf aus dem im Jahr 2020 neu etablierten Rudel Nordhorns. Es ist der fünfte genetisch bekannte Welpe aus dem letzten Jahr, dem ersten Wurf des Rudels.
Der Wolf hatte auch deswegen für Aufsehen gesorgt, weil er sich in einem umzäunten Garten aufgehalten hatte, der direkt neben einem Wohnhaus liegt. Als das Tier Schwierigkeiten hatte, wieder herauszufinden, geriet es in Panik, verletzte sich bei der Überwindung des Zaunes und zog sich dann in den Wald zurück.
Minister Olaf Lies: „Ich kann die Sorgen der Bevölkerung absolut nachvollziehen. Ein Wolf hat in der Stadt und im Wohnumfeld einfach nichts zu suchen. Sollte er dort noch einmal gesichtet werden, würden umgehend Maßnahmen ergriffen und zunächst eine Vergrämung veranlasst werden. Das heißt, der Wolf würde durch Schmerzreize wie zum Beispiel Gummigeschosse vertrieben. Dafür haben wir mit unserer Wolfsverordnung die Voraussetzungen geschaffen.“
Das Wolfsbüro hat seit Sichtung des Wolfes die Situation mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt und wird dies auch weiterhin sorgfältig tun. Seit dem Vorfall sind aber bislang keine weiteren vergleichbaren Sichtungen bekannt geworden. Es wird darum gebeten, alle Wolfssichtungen im Umfeld von Nordhorn dem Wolfsmonitoring (https://www.wolfsmonitoring.com/meldung/ , per Mail an wolf@ljn.de oder telefonisch unter 0511-530430) zu melden.
(Symbolbild)
(PM)
(24.01.21)