Hannover: Niedersachsen stellt Landwirtinnen und Landwirten auch weiterhin Fördermittel für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls zur Verfügung. Ab sofort startet das diesjährige Antragsverfahren für die Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Schweinen. Bis zum 17. Mai 2021 können Anträge auf Teilnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der „Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0″ schaffen und einen Beitrag zur Umsetzung des deutschlandweiten „Aktionsplans Kupierverzicht bei Schweinen“ leisten.
Mit der Tierwohl-Maßnahme sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf das Kupieren, also das Kürzen der Schweineschwänze, bei Ferkeln und Mastschweinen. Stattdessen verbessern die Landwirtinnen und Landwirte die Haltungsbedingungen so, dass die Ringelschwänze der Tiere intakt und unversehrt bleiben. Die Sauen sollen ganzjährig ohne den Einsatz von Kastenständen gehalten werden, dies gilt auch für den Zeitraum des Abferkelns. Durch die Förderung sollen die teilnehmenden Betriebe ihren dafür erforderlichen Mehraufwand entlohnt bekommen.
Hierzu sagt Prof. Ludwig Theuvsen, Staatssekretär im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium: „Die teilnehmenden Betriebe zeigen, dass der Verzicht auf das seit vielen Jahren von der EU verbotene routinemäßige Kupieren von Schweineschwänzen möglich ist. Die Prämien haben daher auch eine wichtige Signal- und Impulswirkung auf die Praxis: Wenn Haltung und Management darauf abgestimmt werden, können auch die Ringelschwänze unversehrt bleiben.“
Die Tierwohlmaßnahmen sind einjährige Förderprogramme. Antragsteller können sich also in jedem Jahr neu entscheiden, ob sie an der Förderung teilnehmen. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (LWK) und beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.tierwohl.niedersachsen.de verfügbar.
Hintergrund:
Seit 2015 bietet Niedersachsen die Prämie für eine besonders tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren an. Die Förderungen wurden in enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Im Bereich der sogenannten „Ringelschwanzprämie“ für Mastschweine, der „Sauen-“ sowie der „Ferkelprämie“ werden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Darüber hinaus erfolgt eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes.
Für das nun startende Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab dem 1. Dezember 2021.
Am Verfahren 2020, das noch bis Ende November 2021 läuft, beteiligen sich derzeit mehr als 350 Betriebe. Bewilligt wurde eine Förderung für ca. 680.000 Schweine (320.000 Mastschweine, 355.000 Ferkel und 5.000 Sauen). Dies entspricht einer Fördersumme von knapp acht Millionen Euro.
Mehr Informationen zum „Aktionsplan Kupierverzicht bei Schweinen“ finden sich auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/1/nav/227/article/34309.html oder unter www.ringelschwanz.info .
(Symbolbild)
(PM)
(02.03.21)