Hannover: Ab heute gelten in Niedersachsen die neuen Corona-Regelungen. Neben Lockerungen gibt es aber auch Verschärfungen, zum Beispiel bei der Quarantänepflicht.
Kontaktbeschränkungen gelockert
Die Kontaktbeschränkung „1-Freund-Regel“ bleibt zunächst bestehen. Das bedeutet, dass sich ein Hausstand mit maximal einer weiteren Person, die nicht in diesem Haushalt lebt, treffen darf. Weiterhin sind auch Kinder von dieser Regelung betroffen, jedoch wurde das Alter hochgestuft, ab wann diese mitzählen. Kinder werden nun bis zum sechsten Lebensjahr nicht in die Kontaktbeschränkungen mit einbezogen.
Auch eine Ausnahme bei beruflichen Fahrgemeinschaften sieht die neue Verordnung vor. Alle Mitglieder müssen während der Fahrt eine medizinische Maske tragen. Eine begrenzte Personenanzahl für die Gemeinschaft gibt es nicht.
Bei religiösen Zusammenkünften müssen Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen, auch am Sitzplatz. Jeglicher Gesang bleibt ihnen untersagt. Zudem müssen die Veranstalter die örtlich zuständigen Behörden mindestens zwei Werktage vorher über die religiöse Veranstaltung informieren, wenn zehn oder mehr Besucher zu erwarten sind.
Tägliche Testungen in der Pflege
Mitarbeitende in Heimen oder Tagespflegeeinrichtungen müssen sich jeden Arbeitstag auf das Coronavirus testen lassen.
Die seelsorgerische Betreuung und die Sterbebegleitung bleiben auch mit der neuen Corona-Verordnung in Niedersachsen weiterhin zulässig.
Verschärfte Quarantänemaßnahmen
Die Quarantänepflicht wurde in Hinblick auf die Virus-Mutationen verschärft. Bislang lag die Dauer bei zehn Tagen, nun wurde sie wieder auf 14 Tage erhöht. Eine Verkürzung der Quarantänepflicht ist nur noch bei Einreisen aus Nicht-Mutations-Risikogebieten möglich. Dazu müssen die Betroffenen nach fünf Tagen einen negativen PCR-Test vorlegen. Die Antigen-Schnelltests verlieren ihre Gültigkeit.
Menschen, die aus Gebieten mit einer hohen Inzidenz oder Mutationsvarianten kommen, können ihre Quarantänezeit dagegen nicht verkürzen. Sie müssen die vollen 14 Tage in Isolation bleiben.
Auch wenn im Emsland bereits mehrere Fälle der in Großbritannien grassierenden Mutation 1.1.7. bestätigt wurden, stuft das Robert-Kock-Institut den Landkreis nicht als gesondertes Risikogebiet ein (Stand: 13.02., 08:45 Uhr). Die Grafschaft Bentheim jedoch wird als ein Mutations-Gebiet eingestuft.
Autokauf: Probefahrt erlaubt
Ab heute sind auch wieder Probefahrten bei Auto- und Zweiradhändlern erlaubt. Es gelten dabei die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Das bedeutet, dass Kunden die Probefahrt mit einem Fahrzeug entweder allein oder mit nur einem Angehörigen des eigenen Haushalts machen dürfen. Währenddessen müssen sie eine FFP2-Maske tragen. Darüber hinaus müssen die Händler in ihrem Hygiene- und Schutzkonzept dafür sorgen, dass Menschenansammlungen vermieden werden. Wichtig zu beachten ist, dass ausschließlich Probefahrten möglich sind, die Verkaufsstellen der Händler bleiben weiterhin geschlossen.
Indes darf auch der praktische Fahrunterricht in der Fahrschule wieder stattfinden – mit Abstands- und Hygieneregeln.
Blumenhändler öffnen noch heute
Aufatmen für alle Hobby-Gärtner und jene, die noch einen hübschen Strauß für den Valentinstag brauchen: Die Landesregierung öffnet mit ihrer neuen Corona-Verordnung Gärtnereien, Gartencenter, Gartenmärkte sowie alle Verkaufsstellen, die sich auf Schnittblumen, Topfblumen, Topfpflanzen, Blumengestecke und Grabschmuck spezialisiert haben. Auch Töpfe, Blumenschmuck und Gartenartikel dürfen verkauft werden. Der Pflanzen- und Blumenverkauf gilt auch auf Wochenmärkten und in Hofläden. Für Baumärkte gilt diese Lockerung dagegen nur bedingt. Sie dürfen zwar Pflanzen und Blumen verkaufen, allerdings müssen die anderen Verkaufsflächen weiterhin abgesperrt lassen.
(Symbolbild)
(13.02.21)