Neues Gesetz: Mutterschutz bei Fehlgeburten
Deutschland/Landkreis Emsland: Frauen, die nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die je nach Schwangerschaftswoche gestaffelte Schutzzeiten vorsieht. Die neuen Regelungen treten voraussichtlich am 1. Juni in Kraft. Weitere Details finden Sie hier.
(31.01.25)