Landkreis Emsland: Das Abbrennen von Osterfeuern kann vor dem Hintergrund der derzeitigen Coronakrise und unter Berücksichtigung der bestehenden Kontaktverbote nicht stattfinden. Der Landkreis Emsland weist Veranstalter sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen in diesem Zusammenhang auf einen Runderlass des Landes Niedersachsen vom 2. April hin. In diesem wird die Möglichkeit genannt, die geplanten Osterfeuer auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Jede Kommune entscheidet für sich, ob sie davon Gebrauch machen möchte. Entschließt sich eine Kommune für diese Option, sind einige Vorgaben zu beachten. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass eine Fläche zum Zeitpunkt des nachgeholten Osterfeuers zur Verfügung steht. Oftmals sind ursprünglich für die Nutzung vorgesehene Ackerflächen später im Jahr nicht mehr geeignet.
(Symbolbild)
(09.04.20)