Papenburg: Ab Freitag, den 26. November 2021, müssen Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Papenburg die Einhaltung der 3G-Regel nachweisen. Ab diesem Tag müssen alle Personen, die das Rathaus bzw. einen der Verwaltungsstandorte betreten wollen, nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Testzertifikat darf dabei nicht älter als 24 Stunden bzw. beim PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Diese Regelung wurde aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen und zum Schutz der Besucherinnen und Besucher getroffen. Sie gilt sowohl für das historische Rathaus direkt in Papenburg wie auch für alle anderen Standorte der Stadtverwaltung.
Beim Betreten des jeweiligen Verwaltungsstandortes erfolgt eine Kontrolle am Eingang. Die Verwaltung bittet daher, den 3G-Nachweis sowie den Personalausweis bereitzuhalten. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Testpflicht befreit.
Die Stadtverwaltung bittet erneut dringend darum, für jegliche Art von Verwaltungshandeln im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren. Dies ist zum Beispiel über die Homepage der Stadt Papenburg unter www.papenburg.de möglich. Auch telefonisch oder per E-Mail können Termine vereinbart werden. Einige Dienstleistungen werden über das Portal OpenR@thaus angeboten. Um die Anzahl der persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten, wird darum gebeten, die jeweiligen Terminvereinbarungen vor dem Hintergrund der dringenden Notwendigkeit zu überprüfen. Einige Nachfragen lassen sich ggf. auch telefonisch oder auf anderem Wege klären.
(PM)
(25.11.21)