Osnabrück / Haren / Meppen: Die 12. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten, zzt. JVA Oldenburg, den jetzt 43-jährigen Angeklagten, zzt. JVA Lingen, Abt. Groß-Hesepe, den jetzt 22-jährigen Angeklagten, zzt. JVA Vechta, und den jetzt 40-jährigen Angeklagten, zzt. JVA Lingen, Abt. Groß-Hesepe, wegen des Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls, des Bandendiebstahls, der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten schweren räuberischen Erpressung sowie der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 18.04. bis zum 02.07.2024 in Haren, Langenberg und Meppen, in zwei Wohnungen und in einen Kiosk eingebrochen zu sein.
Am 18.04.2024 sollen der 25-jährige Angeklagte und der 43-jährige Angeklagte in ein Wohnhaus in Haren eingebrochen sein und Bargeld in einem vierstelligen Betrag entwendet haben. Der 22-jährige Angeklagte soll zuvor mitgeteilt haben, dass die Bewohner am Tattag nicht in dem Haus seien.
Am 17.06.2024 sollen der 22-jährige Angeklagte, der 40-jährige Angeklagte sowie der 43-jährige Angeklagte in einen Kiosk in Meppen eingedrungen sein und dort Tabakwaren in einem mittleren fünfstelligen Betrag entwendet haben.
Am 02.07.2024 sollen der 22-jährige Angeklagte, der 40-jährige Angeklagte sowie der 43-jährige Angeklagte in die Wohnung eines 84-jährigen Mannes eingedrungen sein. Dort sollen sie Bargeld in einem dreistelligen Bereich, Handys und EC-Karten an sich genommen haben. Der 40-jährige Angeklagte soll hierbei Schmiere gestanden haben. Der 22-jährige Angeklagte und 43-jährige Angeklagte sollen den schlafenden Bewohner anschließend gefesselt und bedroht haben. Sie sollen ihn aufgefordert haben, ihnen mitzuteilen, wo er sein Geld versteckt habe. Sie sollen ihn hierbei geschlagen haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
(PM)
(07.01.25)