Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Osnabrück beginnt am Dienstag, 05. Februar 2019, das Verfahren gegen die heute 37 Jahre alte Mutter und den heute 48 Jahre alten Stiefvater eines Jungen aus Emsbüren.
In der Zeit zwischen Februar 2015 und Januar 2017 sollen die Angeklagten mit dem heute volljährigen Sohn der Mutter aus einer früheren Beziehung in Emsbüren zusammengelebt haben. Die Mutter soll den Sohn dabei zusehends drangsaliert haben. Unter anderem soll sie ihm verboten haben, zu Hause normale Bekleidung zu tragen oder das Badezimmer der Familie zu benutzen. Für einen Teil der Zeit soll der Junge gezwungen gewesen sein, ohne Bettzeug auf dem Boden seines Zimmers zu schlafen. Die Mutter soll das Zimmer nachts von außen verschlossen haben. Es soll darüber hinaus auch zu körperlicher Gewalt der Mutter gegen den Jungen gekommen sein.
Dem Stiefvater des Jungen wirft die Staatsanwaltschaft vor, nicht gegen das der Mutter vorgeworfene Verhalten eingeschritten zu sein, obwohl ihm dies möglich gewesen sein soll.
Am ersten Prozesstag ist die Verlesung der Anklageschrift geplant. Anschließend werden die Angeklagten voraussichtlich Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Der Sohn nimmt als Nebenkläger an dem Verfahren teil.
(25.01.19)