Sögel / Osnabrück: Die 12. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten, zurzeit in der JVA Meppen, wegen des Vorwurfs des Betruges in zwei Fällen, wobei er in einem Fall gewerbsmäßig gehandelt haben soll, wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung, wegen versuchter Nötigung, wegen Erpressung, wegen gewerbsmäßigen Diebstahls sowie wegen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung.
Die insgesamt 7 Straftaten sollen sich in der Zeit vom 15.04.2023 bis zum 25.05.2023 in Sögel ereignet haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15.04.2023 als nicht berechtigter Inhaber einer EC-Karte mehrere Waren bei einer Tankstelle gekauft zu haben. Im Anschluss soll er die Waren wieder zurückgegeben haben, um sich den Kaufpreis als Bargeld auszahlen zu lassen. Zu einer Auszahlung soll es sodann gekommen sein.
Wenig später soll er erneut unter Verwendung derselben EC-Karte Waren im Wert von EUR 20,00 gekauft und diese für sich behalten haben. Am 26.04.2023 soll der Angeklagte seinen Nachbar geschlagen und bespuckt haben, als dieser sich wegen lauter Musik aus der Wohnung des Angeklagten beschwert haben soll. Er soll die Eingangstür beschädigt haben.
Als ein anderer Nachbar den Angeklagten deshalb zur Rede stellen wollte, soll dieser ein 20 cm langes Messer in dessen Richtung gehalten haben, um ihn dazu zu bewegen, sich künftig aus den Angelegenheiten des Angeklagten rauszuhalten.
Am 28.04.2023 soll der Angeklagte sich unter einem Vorwand mit einer anderen Person in deren Wohnung getroffen haben, Zuvor soll der Angeklagte von dieser Person EUR 30,00 erhalten haben, um für ihn Waren zu besorgen. Als die Person diese herausverlangt haben soll, soll der Angeklagte ein 30 cm langes Messer an deren Hals gehalten und ihn zur Herausgabe weiterer EUR 50,00 bewegt haben. Zudem soll der damit gedroht haben, die Person umzubringen, sollte sie sich an die Polizei wenden.
Am 04.05.2023 soll der Angeklagte in die Wohnung seines Nachbarn gegangen sein, während dieser Gegenstände aus seinem Pkw in die Wohnung verbracht und zu diesem Zweck die Tür offengelassen haben soll. Der Angeklagte soll unter anderem eine Aktentasche mit Inhalt, ein Smartphone sowie ein Portemonnaie an sich genommen haben.
Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 25.05.2023 in einem Restaurant das Portemonnaie eines Kellners mit ca. EUR 800-1.000,00 Inhalt an sich genommen zu haben. Als ein Kellner ihn darauf angesprochen und versucht haben soll, ihm das Portemonnaie wieder abzunehmen, soll der Angeklagte diesem mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, um das Portemonnaie behalten zu können.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 11 Zeugen sowie 1 Sachverständiger geladen.
(Symbolbild)
(PM)
(05.02.25)